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Erstmal vorweg: Kam es auch zu einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß 316 StGB? Wenn nein, taucht es überhaupt nicht im Führungszeugnis auf, weil da nur Verurteilungen wegen Straftaten aufgeführt werden.
Wenn ja:
Das kommt auf die Höhe der Strafe an.
Allerdings wird dort bereits deutlich gesagt, dass Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt in aller Regel kein ausreichender Grund sind.
Was alles im Zeugnis drin steht, kann man sich entweder selbst ausrechnen(anhand von Strafhöhen, Zeiten seit Verurteilung und Tilgungsfristen - findet sich alles auf der Seite, die ich genannt habe) oder man beantragt sich einfach das Zeugnis und schaut es sich an.
(Mit Verfassungsrecht hat das aber alles herzlich wenig zutun.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
[quote="Gammaflyer"]Erstmal vorweg: Kam es auch zu einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß 316 StGB? [/quote]
Dürfte sich in jedem Fall um eine Straftat handeln...
11 Monate "Fahrverbot" gibt's in der Länge nebenbei gar nicht, dürfte sich um eine Entziehung der Fahrerlaubnis und 11 Monate Sperre zur Wiedererlangung handeln.
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