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Verfasst am: 18.03.06, 17:01 Titel: Schadensersatz bei festgestellt unschuldiger Verurteilung?
Frage:
Angenommen jemand würde wegen Falschaussage eines Dritten unschuldig rechtskräftig verurteilt worden sein.
a.) Würde dann nach einem erfolgreichen strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren, der nun zweifelsfrei rehabilitierte Freigesprochene Schadensersatz direkt vom Verursacher(s.o.) seiner Verurteilung fordern können oder müsste/dürfte er sich ausschließlich an die Staatskasse halten?
b.) Wie verhält es sich zivilrechtlich, wenn der Verursacher Angestellter einer juristischen Person gewesen wäre und diese erst aufgrund der falschen Aussage seines Angestellten die zur ehemaligen Verurteilung führende Anzeige - also im Namen der Firma - erstattet hätte? Würde das Unternehmen in diesen Fällen für seine Mitarbeiter ebenso (mit-)haften müssen?
c.)Wie verhält es sich mit den zivilrechtlichen Verjährungsfristen in solchen Fällen?
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