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kuaja FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beiträge: 1606
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Verfasst am: 17.03.06, 22:45 Titel: Erschießen des Bodyguards = Mord? |
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Person A will Prominenten B erschießen.
Person A visiert den Kopf von Promi B an, verfehlt das Ziel.
Bodyguards stürzen auf Promi B.
Zeitgleich feuerte Person A eine weitere Kugel ab, die das Herz von einem Bodyguard trifft.
Gehe ich recht in der Annahme, das hier "lediglich" versuchter Mord (oder auch Totschlag?) vorliegt?
Es war ja die "Schuld" des Bodyguards in die Kugel quasi zu springen. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können. |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 17.03.06, 22:53 Titel: |
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Moin,
@kuaja
nomen est omen = Bodyguard
Klar ist der Schütze unschuldig, weil der Bodyguard ja freiwillig in die Schußbahn gesprungen, dabei zu Tode kam. Sozusagen Selbstmord.
M.M. soweit hier erkennbar 212 StGB.
mano |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 17.03.06, 23:05 Titel: |
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| mano hat folgendes geschrieben:: |
M.M. soweit hier erkennbar 212 StGB.
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M. M. wäre versuchter Verstoß gegen 211 StGB in Tateinheit mit 222 StGB denkbar. |
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jimmythebob FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 510
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Verfasst am: 18.03.06, 00:35 Titel: |
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Was sollen denn hier die Mordmerkmale sein, die zu §211 führen?
Ansonsten sehe ich hier nur einen aberratio ictus. Da beide Objekte gleichwertig sind ist streitig, was genau hier zu machen ist.
H.M.: versuchter §212 am anvisierten Ziel und Fahrlässigkeit am getroffenen.
Andere Meinungen sagen, dass der aberratio ictus bei gleichwertigen Objekten unbeachtlich ist, also vollendeter §212 am Bodyguard. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 18.03.06, 00:44 Titel: |
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| jimmythebob hat folgendes geschrieben:: | Was sollen denn hier die Mordmerkmale sein, die zu §211 führen?
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Gegenfrage: Welche Mordmerkmale kommen nicht in Frage? |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 18.03.06, 10:02 Titel: |
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Moin,
@Pünktchen
StGB §211
(1)...
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Da der TE sich zu den Beweggründen nicht weiter auslässt, kommen m.E. alle diese Merkmale nicht in Frage.
| jimmythebob hat folgendes geschrieben:: | | dass der aberratio ictus bei gleichwertigen Objekten unbeachtlich ist, also vollendeter §212 am Bodyguard. |
Dem jibts nix hinzuzufügen.
mano |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 18.03.06, 13:49 Titel: |
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| mano hat folgendes geschrieben:: |
Da der TE sich zu den Beweggründen nicht weiter auslässt, kommen m.E. alle diese Merkmale nicht in Frage.
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Das wäre aber im Einzelfall zu prüfen. Ich schrieb ja auch nur, dass ein Mord(versuch) denkbar ist und nicht, dass es auf jeden Fall ein Mord(versuch) ist. Im realen Leben kommt es bei einem Prozess auch nur darauf an, was beweisbar ist. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 18.03.06, 13:59 Titel: |
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| Zitat: | | Die Mutter würde übrigens aus Angst NICHT als Zeugin zur Verfügung stehen. | Das würde vermutlich die Staatsanwaltschaft und das Gericht anders sehen:!:
Was bringt eine Anzeige nach dieser langen Zeit? |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 18.03.06, 14:57 Titel: |
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@Pünktchen,
wir sind uns ja prinzipiell einig.
Nur hat sich der TE zu weiterem halt nicht geäußert. Aus diesem Grunde tendiere ich eben zu dem 212.
mano |
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Florian Herrmann Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Schwarzenbach/Saale
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Verfasst am: 21.03.06, 12:24 Titel: |
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| Also ich würde sagen, es handelt sich bzgl. des Promis um versuchten Mord und bei der Sache mit dem Bodyguard um fahrlässige Tötung. |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 21.03.06, 16:02 Titel: |
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Hallöle
Und hier mein Tipp:
1. Mordmerkmal: Heimtücke.
2. Promi: Versuchter Mord nach § 211 StGB.
3. Bodyguard: Totschlag.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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kuaja FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beiträge: 1606
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Verfasst am: 21.03.06, 17:06 Titel: |
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Normalerweise hätte ich bei diesem Thread von Schaffrath inetwa sinngemäß folgenden Beitrag erwartet :
Vielleicht wollte der Schütze ja tatsächlich nur den Bodyguard umbringen, und es als Totschlag aussehen lassen?
Vielleicht wollte der Schütze ja den Promi nur ans Bein schießen, und danach den Bodyguard, etc.?
Ich denke mal, wenn jemand in Kenntnis, dass er eine Kugel abbekommt, sich nur "reinwirft", wenn er eine kugelsichere Weste trägt. Ob die vorgeschrieben ist, kA. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können. |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 21.03.06, 17:11 Titel: |
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@ kuaja,
willst du den Sachverhalt nicht um ein paar Mordmerkmale erweitern? |
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kuaja FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beiträge: 1606
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Verfasst am: 21.03.06, 17:14 Titel: |
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Jetzt nicht. Mein Schönheitsschlaf wartet auf mich
Man hat mich wieder um 10:00 Uhr geweckt. Dieses verdammte Telefon. Skandal  _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können. |
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