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Verfasst am: 19.03.06, 15:24 Titel: Annahme von Altöl
Angenommen Herr A kauft im Warenhaus B 15 Liter Motoröl.
Der Verkäufer von Motoröl ist ja bekanntlich verpflichtet,
das Altöl samt Gebinde zurückzunehmen oder
einen kostenfreien Entsorger zu benennen.
Nun aber hätte Warenhaus B kein Motoröl mehr im Programm
und nimmt das Öl nicht mehr an.
Was kann Herr A tun ?
Kassenbeleg zeigen und abstellen, schönen Tag wünschen und tschüss
wen die Stress machen, Klartext reden
das du dich nicht mit unkompetten unterhältst den Geschäftsführer reden möchtest
dein anwalt regelt das schon sagen das du einen Rechtsschutz hast ( wen nicht wissen die es auch nicht ), die Kosten dann das geschäft tragen müsste und du das Öl kostenpflichtig entsorgen würdest das auch die bezahlen müssten
den Verbraucherschutz benachrichtigen würdest
meist zieht das recht schnell
vor allem selbstbewusst auftretten und nicht abgammeln und supercool sein
einfachste lösung in ein anderes geschäft gehn öl kaufen beleg mitnehmen und das andere öl einen tag später abgeben
kein streit kein stress
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