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Versicherung zahlt Geld für Autoverleih nicht....

 
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Twix19
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 18:45    Titel: Versicherung zahlt Geld für Autoverleih nicht.... Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Mutter hatte letztens einen Unfall an dem sie keine Schuld hatte. Der dabei entstandene Schaden wurde innerhalb von 9 Tagen in der Werkststatt reperiert und von der Versicherung des Unfallverursachers auch anstandslos bezahlt.

Für diese Zeit hat sich meine Mutter natürlich ein Auto von einer Autovermietung geliehen. Diese Autovermietung wurde von unserem (Wortsperre: Firma)-Händler auch empfohlen. Sie hat sich also ein gleichwertiges Auto ((Wortsperre: Firma) 3.18i - das Auto in der Werkstatt war ein (Wortsperre: Firma) 3.18i-Kombi) für 190 Euro pro Tag geliehen und ihr wurde dabei auch versichert dass die anfallenden Kosten alleine von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt würden.
Das Gegenteil trat aber ein: Die Versicherung weigert sich heute mehr als 59 Euro pro Tag zu bezahlen, demzufolgen hätten wir die Summe von 1179 Euro (für die 9 Tage Nutzung) selbst aufzubringen.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass dies wirklich stimmen sollte, kenne mich aber mit rechtlichen Dingen nicht so gut aus. Deswegen meine Frage: Müssen wir den Betrag wirklich zahlen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen könnte!
MfG Peter
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 24.03.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

hier mal nachlesen.

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04726.html

http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p01018.htm

http://www.deutsche-autovermieter.de/mietwagen/recht/wiehochduerfenmietwagenkostensein.htm
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Twix19
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

danke denotto, du hast mir sehr weitergeholfen.

also sehe ich das richtig: meine mutter muss aufjedenfall nichts zahlen:
a) weil die autovermietung über eventuell doch auftretende kost für den geschädigten nicht informiert hat und eventuell
b) weil die kosten der autovermietung im schnitt liegen

jetzt ist natürlich die frage, was der schnitt ist. ist 190 euro zu hoch? im grunde genommen könnte dies mir aus dem zuerst genannten grunde aber egal sein..

twix19
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 24.03.06, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

bei einem grossen dt. autovermieter kostet eine db c-klasse z.b für 9 tage 400 €
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Twix19
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

das (44 euro) liegt natürlich deutlich unter den 190 euro...
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mir erscheinen die 190,- € für das Fahrzeug ziemlich überhöht. Aus diesem Grunde halte ich die Regulierung in Höhe von 59,- € als angemessen.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Twix19 hat folgendes geschrieben::
danke denotto, du hast mir sehr weitergeholfen.

also sehe ich das richtig: meine mutter muss aufjedenfall nichts zahlen:
a) weil die autovermietung über eventuell doch auftretende kost für den geschädigten nicht informiert hat und eventuell
b) weil die kosten der autovermietung im schnitt liegen

jetzt ist natürlich die frage, was der schnitt ist. ist 190 euro zu hoch? im grunde genommen könnte dies mir aus dem zuerst genannten grunde aber egal sein..

Erstmal: Forenregeln lesen und dabei lernen, daß konkrete Rechtsberatung hier verboten ist.

Dann: mit dem kommentarlosen Einstellen von Links ist i.d.R. niemandem geholfen, wie sich hier exemplarisch zeigt.

Der erste Link sagt aus, daß der Geschädigte einerseits nicht verpflichtet ist, nach dem günstigsten Angebot zu suchen. Andererseits ist dort von nicht so gravierend und kurze Dauer die Rede. Beides sind Begriffe, die von jedem Amtsgericht unterschiedlich ausgelegt werden können.

Das Urteil aus dem zweiten Link sollte tatsächlich jedem Autovermieter bekannt sein und von ihm auch beachtet werden. Allerdings handelt es sich auch bei diesem Urteil um ein Amtsgerichtsurteil. Urteile dieser Instanz können nach meiner Kenntnis von jedem anderen Gericht ignoriert werden. Heißt: das andere Gericht kann auch ein genau gegenteiliges Urteil fällen.

Das Urteil aus dem dritten Link ist zwar ein OLG-Urteil und damit schon deutlich 'wertvoller', aber ich behaupte mal, ohne Unterstützung eines (guten) Anwaltes hilft Ihnen auch dieses Urteil nur bedingt weiter.

Zu Ihren Fragen:
a) der Autovermieter muß nur auf die Möglichkeit des Abzugs der Eigenersparnis hinweisen. Hat er das nicht getan, müßte das im Zweifel der Mieter beweisen - ich behaupte jetzt mal ganz locker, der Vermieter wird behaupten, diesen Hinweis selbstverständlich gegeben zu haben.

b) das weiß hier niemand. denotto hat in seinem zweiten Beitrag ja schon auf ein deutlich günstigeres Angebot hingewiesen (immerhin etwas sinnvolles, auch wenn ich den Preis nicht nachvollziehen kann...). Wenn ich mir die Internetpreise des bekannten Autovermieters aus Pullach anschaue, kostet ein 318 Touring für neun Tage 465,- €, eine Klasse darunter 442,- €.
Das heißt aber noch gar nichts. Die Preise im Unfallersatzgeschäft weichen nach meiner Kenntnis deutlich von den normalen Preisen im Tagesgeschäft ab. Daher würde ich mal bei anderen Vermietern am Ort nachfragen, was ein Fahrzeug dort unter den gleichen Voraussetzungen (also Unfallersatzfahrzeug!) kosten würde. Sicherheitshalber nicht die ganze Story erzählen, sondern so tun, als ob es um einen aktuellen Fall ginge. Diese Preise würde ich mit dem von mir bezahlten Preis vergleichen und, falls die Abweichung nicht gravierend ist (Auslegungssache!), das der Versicherung mitteilen.

Unabhängig davon würde ich die Versicherung schriftlich auffordern, mir nachvollziehbar zu erklären, wie sie auf 'ihren' Preis kommt bzw. einen entsprechenden Vermieter am Ort nachzuweisen. Möglicherweise ist der Preis nur ein Versuchsballon, so nach dem Motto 'Wenn der sich nicht wehrt, haben wir gespart!'. Dazu noch ein Tip: falls die Versicherung einen Scheck schickt, sollte man vor der Einlösung sehr genau das Kleingedruckte lesen, da verstecken sich gern unangenehme Überraschungen!

Außerdem sollte man noch prüfen, ob die Versicherung nicht für weniger Tage bezahlt, als die Reparatur gedauert hat. Wenn ich mich nicht täusche, wird ein Ersatzfahrzeug nur für die Reparaturdauer gezahlt, die der Sachverständige in seinem Gutachten ansetzt (bei dem heir geschilderten Fall gehe ich mal vom Vorhandensein eines Sachverständigengutachtens aus). Wie lange die Werkstatt dann tatsächlich an der Kiste rumschraubt, ist für die Zahlung des Ersatzfahrzeuges letztlich egal. Aber wie gesagt: ich kann mich da auch täuschen.

Und wenn alles andere nicht hilft, würde ich mit dem Autovermieter ein 'seelsorgerliches Gespräch' mit dem Ziel eines akzeptablen Preises führen...
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 24.03.06, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Erstmal: Forenregeln lesen und dabei lernen, daß konkrete Rechtsberatung hier verboten ist.


Es war der große Vorsitzende Mao-Tse-Tung, der einst sagte: "Der Stein, den sie gegen uns erhoben haben, wird auf ihre eigenen Füße zurückfallen."





Zitat:

Zu Ihren Fragen:
a) der Autovermieter muß nur auf die Möglichkeit des Abzugs der Eigenersparnis hinweisen. Hat er das nicht getan, müßte das im Zweifel der Mieter beweisen - ich behaupte jetzt mal ganz locker, der Vermieter wird behaupten, diesen Hinweis selbstverständlich gegeben zu haben.


auch hier hilft google weiter



Zitat:
Unabhängig davon würde ich die Versicherung schriftlich auffordern, mir nachvollziehbar zu erklären, wie sie auf 'ihren' Preis kommt bzw. einen entsprechenden Vermieter am Ort nachzuweisen. Möglicherweise ist der Preis nur ein Versuchsballon, so nach dem Motto 'Wenn der sich nicht wehrt, haben wir gespart!'.


ist die versicherung zu einer antwort verpflichtet?


Zitat:

Wenn ich mich nicht täusche, wird ein Ersatzfahrzeug nur für die Reparaturdauer gezahlt, die der Sachverständige in seinem Gutachten ansetzt (bei dem heir geschilderten Fall gehe ich mal vom Vorhandensein eines Sachverständigengutachtens aus). Wie lange die Werkstatt dann tatsächlich an der Kiste rumschraubt, ist für die Zahlung des Ersatzfahrzeuges letztlich egal.


da wär doch aber mal eine quelle angebracht bzw. ein nachweis...

Cool


rumstänkern ist irgendwie ganz einfach.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ denotto (off topic):

was soll denn dieses Nachtreten? Selbst wenn der Biber hier nicht recht haben sollte (ich hab´s jetzt nur gelesen, aber nicht überprüft), dann könnte man ihm das auch anders sagen.

Bitte nicht so aggressiv werden (ich bin harmoniesüchtig)


Grüße, Mogli (der auch manchmal danebenliegt und hofft, dass das dann jemand merkt und korrigiert - aber bitte nicht in diesem Ton).
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, mogli. Ich reagiere inzwischen einfach nicht mehr (na gut, meistens jedenfalls Winken ) und denke mir, der geneigte Leser kann sich sein eigenes Urteil bilden. Wobei es grundsätzlich hilfreich wäre, wenn nicht nur in Rätseln gesprochen würde... Sehr böse
_________________
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Sapere Aude! (Kant)
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Twix19
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

also ich fand jetzt denotto nicht so aggressiv wie ihr es hinstellt...naja egal. ich muss mich bei euch allen bedanken, dass ihr euch die zeit genommen habt zu anworten. das ist heute nicht immer so selbstverständlich.

mfg Peter
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