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Verfasst am: 20.03.06, 12:45 Titel: Anwaltskosten bei Minderjährigen
Hi und zwar folgendes szenario
Hoffe das ist das richtige Unerforum, ansonsten sorry.
Person A (16 Jahre) wird von einer ebenfallas minderjährigen Person geschlagen. Daraufhin wird mit einem Anwalt gesprochen, da eine Anzeige erstrebt wird. (unterschrieben zum Zwecke der Kostentragung wird aber nichts),Der Anwalt schreibt daraufhin Person B an und droht mit einer Zivilklage.
A und B einigen sich aber dann nichts weiter zu unternehmen.
A ist nun 17 und bekommt die Rechnung über die Anwaltskosten. reagiert aber nicht
Mit 18 bekommt sie dann einen Mahnbescheid indem die AK +gebühren eingefordert werden.
Meine Frage: Wer hat jetzt die Kosten zu tragen, muss der Anwalt sich nicht damals wie heute an die Eltern wenden?(da minderjährig) bzw direkt beim ersten Gespräch abklären, wie es mit der Zahlung aussieht?
Person A nicht berufstätig und bekommt unterhalt vom Vater.
Also, soweit ich mich an die Grundlagen BGB kleiner Schein erinnern kann, ist ein Rechtsgeschäft eines Minderjährigen schwebend unwirksam, bis es durch einen Erziehungsberechtigten oder durch den Betroffenen bei Volljährigkeit genehmigt wird. Da hier die Genehmigung anscheinend durch Nichtzahlung verweigert wird, hat der Anwalt meines Erachtens Pech gehabt
Bereicherungsrechtliche Ansprüche kommen wohl auch nicht zum tragen, da dadurch zwingende Schutzgesetze unterlaufen würden.
Aber ich lasse die Frage gerne im Raum stehen, da die Antwort "Anwalt hat Pech gehabt" in diesem Forum doch eine Rarität ist...
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