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A will B ein Grundstück verkaufen. Beide sind sich einig, dass der Käufer sämtliche Kosten trägt. Wenn ein Notar in einem Vertrag über den Verkauf eine Klausel mit dem Hinweis auf gesetzliche Regelung einbringen würde, mit der die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbsteuer und die Notariatskosten haften, wäre das zulässig, wenn der Verkäufer das nicht wollte? Hätte es eine Bedeutung, ob der Notar in z.B. Bayern oder in Niedersachsen diesen Vertrag aufsetzen würde? Sagt das Recht nicht aus, dass man mit Verträgen auch anderes festlegen kann, als im Gesetz vorgegeben, soweit nicht sittenwidrig oder kriminell?
Was könnte A tun, um die Haftung auf B abzuwälzen?
Gibt es entsprechende Entscheidungen und Leitsätze zu diesem Thema?
Für Hinweise und Informationen wäre ich dankbar.
Normalerweise stellt sich diese Frage in der Praxis so überhaupt nicht. Ohne Zahlung der Grunderwerbssteuer gibt es nämlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Und ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt schreibt das Grundbuchamt den Eigentümer des Grundstückes nicht um. Der Käufer des Grundstückes hat also ein starkes eigenes Interesse an einer schnellen/pünktlichen Zahlung der Grunderwerbssteuer.
Verfasst am: 20.03.06, 15:23 Titel: Re: Gesamtschuldnerische Haftung für Grunderwerbsteuer und N
ladonna hat folgendes geschrieben::
A will B ein Grundstück verkaufen. Beide sind sich einig, dass der Käufer sämtliche Kosten trägt. Wenn ein Notar in einem Vertrag über den Verkauf eine Klausel mit dem Hinweis auf gesetzliche Regelung einbringen würde, mit der die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbsteuer und die Notariatskosten haften, wäre das zulässig, wenn der Verkäufer das nicht wollte?
Er kann es genausogut weglassen. Denn es ist lediglich ein Hinweis auf die nicht abdingbare Rechtslage.
ladonna hat folgendes geschrieben::
Hätte es eine Bedeutung, ob der Notar in z.B. Bayern oder in Niedersachsen diesen Vertrag aufsetzen würde?
Das relevante Steuerrecht ist Bundesrecht.
ladonna hat folgendes geschrieben::
Sagt das Recht nicht aus, dass man mit Verträgen auch anderes festlegen kann, als im Gesetz vorgegeben, soweit nicht sittenwidrig oder kriminell?
Und solange es nicht rechtswidrig wäre. Was eine Abweichung vom öffentlichen Steuerrecht wäre. Wenn ich mit irgendjemandem einen Vertrag schließe, wonach ich keine Steuern bis zu meinem Lebensende zahlen muss und dieser "Jemand" ist nicht der Staat, interessiert das den Staat nicht die Bohne.
[quote="ladonna"]
Was könnte A tun, um die Haftung auf B abzuwälzen?
Die Steuern z.B. auf einem Anderkonto mitsamt dem Kaufpreis hinterlegen lassen.
ladonna hat folgendes geschrieben::
Gibt es entsprechende Entscheidungen und Leitsätze zu diesem Thema?
Nein. Dafür ist die Vorstellung zu abstrus. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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