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Anwaltskosten bei Minderjährigen

 
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Arivert
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 12:45    Titel: Anwaltskosten bei Minderjährigen Antworten mit Zitat

Hi und zwar folgendes szenario

Hoffe das ist das richtige Unerforum, ansonsten sorry.

Person A (16 Jahre) wird von einer ebenfallas minderjährigen Person geschlagen. Daraufhin wird mit einem Anwalt gesprochen, da eine Anzeige erstrebt wird. (unterschrieben zum Zwecke der Kostentragung wird aber nichts),Der Anwalt schreibt daraufhin Person B an und droht mit einer Zivilklage.
A und B einigen sich aber dann nichts weiter zu unternehmen.

A ist nun 17 und bekommt die Rechnung über die Anwaltskosten. reagiert aber nicht

Mit 18 bekommt sie dann einen Mahnbescheid indem die AK +gebühren eingefordert werden.

Meine Frage: Wer hat jetzt die Kosten zu tragen, muss der Anwalt sich nicht damals wie heute an die Eltern wenden?(da minderjährig) bzw direkt beim ersten Gespräch abklären, wie es mit der Zahlung aussieht?
Person A nicht berufstätig und bekommt unterhalt vom Vater.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also, soweit ich mich an die Grundlagen BGB kleiner Schein erinnern kann, ist ein Rechtsgeschäft eines Minderjährigen schwebend unwirksam, bis es durch einen Erziehungsberechtigten oder durch den Betroffenen bei Volljährigkeit genehmigt wird. Da hier die Genehmigung anscheinend durch Nichtzahlung verweigert wird, hat der Anwalt meines Erachtens Pech gehabt

Bereicherungsrechtliche Ansprüche kommen wohl auch nicht zum tragen, da dadurch zwingende Schutzgesetze unterlaufen würden.

Aber ich lasse die Frage gerne im Raum stehen, da die Antwort "Anwalt hat Pech gehabt" in diesem Forum doch eine Rarität ist... Sehr böse
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