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Können Privatpersonen die Menschenwürde anderer verletzen?
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag die juristische Sichtweise sein: dat is so, hätt sich dä Fall. Die philosophische hält sich doch gern noch an den ollen Aristoteles: Wissen ist Wissen aus den Gründen. Fragt also nach diesen Gründen.

Bei einer Verfassung verhält es sich so ähnlich wie bei einer Religion. Wer hat sie begründet? Der und der. Jut. Aber warum hat sie sich verbreitet, warum wurde sie akzeptiert? Es gibt in der Geschichte jede Menge Leute, die sich allen möglichen Kram ausgedacht haben, vernünftigen und verrückten. Warum wurde das nicht akzeptiert? Man denke dabei nicht nur an diverse Spinner und Sektierer, sondern z.B. auch an Platons Staat. Einer der größten Philosophen. Hier nicht akzeptiert (ist m.E. auch nicht akzeptabel - aber ich lebe fast 2.500 Jahre später).

Berechtigte Frage, oder nicht? Das Grundgesetz wird in der Gesellschaft weithin akzeptiert, und kaum einer denkt daran, dass es nur den Staat verpflichten könnte. Hä? Wieso? Das verpflichtet doch alle Deutschen! Denken wir an die Einbürgerungseignungstests. Prüfung auf verfassungstreue. Wozu, wenn die nur den Staat was angeht? Passt also hinten und vorne nicht zu den tatsächlichen Auffassungen und Verhältnissen.

Nun, ich behaupte, das Grundgesetz wird deswegen akzeptiert, weil die in ihm niedergeschriebenen Werte einleuchten, als Werte die alle Staatsbürger verpflichten. Darum wird als selbstverständlich ohne große Überlegung angenommen, dass auch der Staat ihnen verpflichtet ist und sie deswegen zu schützen hat, das heißt, im Rahmen des an ihn delegierten Gewaltmonopols Grundgesetzverletzer an den Kragen zu packen hat. Isset nich so?
_________________
Grüße,
Abrazo
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