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staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter
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gode1001
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Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 12:09    Titel: staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da ein generelles Problem. Meine Frau und ich sind beide schwerbehindert. Es ist aber so, dass der Staat seine Bürger auffordert soziale Selbstvorsorge zu treffen in den Bereichen Rentenversicherung, erweiterte Kranken- und Pflegeversicherung und auch eine mögliche Berufsunfähigkeitsversicherung wird ganz offiziell jeden Arbeitnehmer von staatlicher Seite nahegelegt, da die staatlichen Sozialsysteme zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden hier eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Nun ist es so dass es weder meiner Frau noch mir (wir sind beide berufstätig)möglich ist eine private Absicherung in den genannten Bereichen abzuschließen (auch nicht mit einer erhöhten Police oder Ausschluss).

Da wir beide von Kindheit schwerbehindert sind kann man uns auch keinen Vorwurf machen wir hätten uns eben nicht früh genug um eine private Absicherung gekümmert.

Wie ist dies unter dem Gesichtspunkt des GG Art 3. (3) einzuordnen. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“???? Müsste der Staat hier nicht im Sinne des GG durch eine entsprechende Gesetzgebung regulierend eingreifen (z.B. Verpflichtung privater Vers. Zur Aufnahme Schwerbehinderter)?

Wir haben diesbezüglich eine Petition an den Dt. Bundestag gerichtet, welche seit zwei Jahren immer wieder beraten und dann wegen weiteren „Klärungsbedarf“ verschoben wird. (uns wurde inoffiziell mitgeteilt der Pet Ausschuss scheue sich auf eine Empfehlung zu einigen wegen möglicher (weitreichender) Konsequenzen).

Danke und Gruss!

DG
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 16:57    Titel: Re: staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter Antworten mit Zitat

Hallo,

das der Petitionsausschuss sich, im Hinblick auf die laufende politische Diskussion um das Antidiskriminierungsgesetz, hier bedeckt hält kann ich mehr als verstehen.

gode1001 hat folgendes geschrieben::
Es ist aber so, dass der Staat seine Bürger auffordert soziale Selbstvorsorge zu treffen in den Bereichen Rentenversicherung, erweiterte Kranken- und Pflegeversicherung und auch eine mögliche Berufsunfähigkeitsversicherung wird ganz offiziell jeden Arbeitnehmer von staatlicher Seite nahegelegt, da die staatlichen Sozialsysteme zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden hier eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.


Dies ist so sicherlich nicht richtig. Auch zukünftig muss (und wird) der Staat natürlich eine finanzielle Grundsicherung im Fall von Alter, Armut, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit bereitstellen, die ausreichend ist, ein Leben in Würde zu gewährleisten. Letzte Instanz hierzu ist die Sozialhilfe. Hier wäre es sicher ein Verstoß gegen Artikel 3, wenn behinderungsbedingte Mehraufwände nicht berücksichtigt würden.

Was richtig ist, ist das der Staat nicht in der Lage sein wird, eine Versorgung im Fall von Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit zu gewährleisten, die den Wünschen der Menschen (die sich am Status quo der Berufstätigen orientiert) entspricht.

Nun ist es so, dass die Fähigkeit der Menschen, aus eigener Kraft sich diese Wünsche zu erfüllen, unterschiedlich ist. Frauen müssen wegen ihrer Lebenserwartung mehr für das Alter ansparen als Männer, wer deutsch kann, hat auf dem Arbeitsmark sicher bessere Karten, als rein sorbisch sprechende Bürger und wer behindert ist, ist faktisch in vielerlei Hinsicht von Möglichkeiten abgeschnitten, die für andere selbstverständlich sind.

Nur verpflichtet Artikel 3 den Gesetzgeber eben gerade nicht, diese bestehenden Unterschiede auszugleichen. Abgesehen davon, dass dies gar nicht ginge, kollidierte ein solcher Versuch mit den Grundrechten.

Gerade das genannte Beispiel, die Verpflichtung privater Vers. zur Aufnahme Schwerbehinderter, zeigt diese Kollision mehr als deutlich. Eine derartige Regelung (die natürlich in analoger Weise für anderen Diskriminierungsverbote des Artikel 3 gelten müsste) würde zu einer weitgehenden Abschaffung der Vertragsfreiheit (hier für Versicherungen, in konsequenter Weiterentwicklung für alle Bereiche des Vertragsrechts) führen.

Selbst der (unter anderem wegen Verfassungsbedenken gescheiterte) Entwurf der SPD-Fraktion zum Antidiskriminierungsgesetz hat hier eine weitaus weniger weit greifende Regelung vorgesehen, da statistisch nachweisbare unterschiedliche Risiken unterschiedlicher Behandlung rechtfertigen.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 00:12    Titel: staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter Antworten mit Zitat

Man könnte ja einmal folgendes überlegen (möglicherweise gibts die Überlegung schon):

Man sucht sich einen großen, bekannten Versicherer aus und beantragt den Abschluß der gewünschten Versicherung. Wenn dieser das ablehnt, klagt man auf Abschluß des Versicherungsvertrags. Möglicherweise ergibt sich ein Anspruch auf Abschluß des Vertrags aus § 826 BGB. Im Rahmen dieser sog. zivilrechtlichen Generalklausel sind dann die Gerichte verpflichtet, die Wertungen der Grundrechte, also auch Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 GG, zu beachten.
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 00:45    Titel: Re: staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Selbst der (unter anderem wegen Verfassungsbedenken gescheiterte) Entwurf der SPD-Fraktion zum Antidiskriminierungsgesetz hat hier eine weitaus weniger weit greifende Regelung vorgesehen, da statistisch nachweisbare unterschiedliche Risiken unterschiedlicher Behandlung rechtfertigen.


Der Entwurf ist weniger an Verfassungsbedenken, als an Lobbyismus und Opportunismus gescheitert. Fakt ist: die Bundesrepublik ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinien im Verzug und wird Dank der Lobbyisten und Opportunisten möglicherweise durch den EuGH wegen der Nichtumsetzung verurteilt werden und sich auf Schadenersatzklagen einstellen müssen. Die Kosten hierfür wird wieder einmal der Steuerzahler zu tragen haben.

Das jüngste Urteil des EuGH zur Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern sollte eigentlich allen deutlich gezeigt haben, dass ein nicht unerheblicher Teil des gescheiterten Gesetzes bereits jetzt geltendes Recht ist.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 10:33    Titel: Re: staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter Antworten mit Zitat

Hallo,

Servicer hat folgendes geschrieben::
Der Entwurf ist weniger an Verfassungsbedenken, als an Lobbyismus und Opportunismus gescheitert.


Ich glaube, diesen Prozess nennt man Politik Mit den Augen rollen

Als Nicht-Lobbyist und Nicht-Opportunist bin ich dennoch froh über jedes Bischen Vertragsfreiheit, dass übrig bleibt (Und auch ist natürlich eine politische Meinung)

Servicer hat folgendes geschrieben::
Fakt ist: die Bundesrepublik ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinien im Verzug und wird Dank der Lobbyisten und Opportunisten möglicherweise durch den EuGH wegen der Nichtumsetzung verurteilt werden und sich auf Schadenersatzklagen einstellen müssen. Die Kosten hierfür wird wieder einmal der Steuerzahler zu tragen haben.


In der Tat ist hier Handlungsbedarf. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ja auch im Koalitionvertrag vereinbart. Wird spannend, wie das Endergebnis aussehen wird.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 12:03    Titel: Re: staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Möglicherweise ergibt sich ein Anspruch auf Abschluß des Vertrags aus § 826 BGB.


Kaum. Oder wird dem Behinderten der Vertrag mit dem Vorsatz verweigert, ihm Schaden zuzufügen?
Mit der gleichen Begründung könnte man den Kontrahierungszwang für alle Verträge einführen... Mit den Augen rollen
Kommen Sie jetzt noch mit "unterlassener Hilfeleistung" und die Lachnummer ist komplett.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 23:44    Titel: Re: staatl. Diskriminierung Schwerbehinderter Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Mit der gleichen Begründung könnte man den Kontrahierungszwang für alle Verträge einführen...

Das soll wohl ein argumentum ad absurdum sein? Ein "Kontrahierungszwang für alle Verträge" wäre tatsächlich absurd. Darum geht es hier aber nicht. Sie haben noch nichts von den Grundsätzen gehört, die schon das Reichsgericht zum Kontrahierungszwang entwickelt und aus § 826 BGB abgeleitet hat. Sie finden dazu was in den Lehrbüchern zum Allgemeinen Teil des BGB. Nehmen Sie sich bißchen Zeit und lernen Sie was dazu ...

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
und die Lachnummer ist komplett.

Eine Ansicht, die juristisch (zumindest) vertretbar ist, ohne irgendwelche sachliche Kritik als "Lachnummer" zu bezeichnen, zeugt nicht gerade von einem weiten (juristischen) Horizont ... Traurig
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fontane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstehe, geht es um das Delta, also den Bereich, den der Staat nun immer mehr in den Bereich der privaten Vorsorge verlagern will.
Da wäre ich zunächst einmal vorsichtig mit der oben sehr weit geführten "Abgrenzung", denn tatsächlich ist das alles ja bisher nur ein politisches Argument, vor allem bei der Altersvorsorge. Die gesetzliche soziale Absicherung ist nach wie vor umfassend.
Wenn der Staat tatsächlich die gesetzliche Rente kürzen sollte und den angehenden Rentnern sagt, den Unterschied müßt ihr nun zukünftig selbst versicher, hat er m.E. sehr wohl ein Problem mit den bisher zwangsläufig versicherten Behinderten (und anderen Risikogruppen....), die privat keine Chance dazu hätten.
Im Krankenversicherungsbereich ist das nicht so: da gibt es nach wie vor Medikamente bei entsprechenden Indikationen, die ansonsten selbst gezahlt werden müßten usw..
Bei der Pflege kann ich auch keinen Handlungsbedarf erkennen und erst Recht nicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (ist keine gesetzliche Säule).
Und schupps: aus dem Elefanten wird eine Mücke.
Was den Petitionsausschuß betrifft kann man wohl davon ausgehen, dass dieser in den vergangenen 6 Monaten ohnehin keine Voten abgegeben hat, er hat sich ja gerade erst neu konstituiert. Möglicherweis erklärt das die längere Verfahrensdauer mehr als die Hoffnung, dass die Petition so besonders heikel sei.
Gruß
fontane
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

fontane hat folgendes geschrieben::

Wenn der Staat tatsächlich die gesetzliche Rente kürzen sollte und den angehenden Rentnern sagt, den Unterschied müßt ihr nun zukünftig selbst versicher, hat er m.E. sehr wohl ein Problem mit den bisher zwangsläufig versicherten Behinderten (und anderen Risikogruppen....), die privat keine Chance dazu hätten.


Ich weiss, dass dieses Posting als zynisch empfunden werden kann, und bitte dieses lediglich als ein versicherungstechnisches Posting zu verstehen: Das "Risiko" der Langlebigkeit ist bei Behinderten und Kranken geringer als bei Gesunden. Behinderte und Kranke sind daher in der privaten Rentenversicherung gern gesehene Kunden.

Ein Problem, keine Versicherung zu finden, kann es für Behinderte nur in den anderen Sparten der Versicherung (insb. Krankenversicherung) geben (und gibt es dort natürlich auch).
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fontane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.12.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Das "Risiko" der Langlebigkeit ist bei Behinderten und Kranken geringer als bei Gesunden. Behinderte und Kranke sind daher in der privaten Rentenversicherung gern gesehene Kunden.



Mein Denkfehler, klar. Verlegen Ist ähnlich wie beim Männervorteil.....
fontane
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omnerritas
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Dann klinke ich mich auch noch in diese sehr interessante Diskussion ein.

Also zunächst einmal möchte ich denjenigen widersprechen, die der Meinung sind der Staat würde hier Schwerbehinderte Diskriminieren. Meines Wissens nach ist sogar der Staat der größte Arbeitgeber von Schwerbehinderten, welche andernorts wenig Chancen auf einen Arbeitsplatz hätten, wobei dies wenig zu der Kerndiskussion aussagt.
Es wurde schon geschrieben aber hier noch einmal der Hinweis, dass der Staat auch in Zukunft die Grundversorgung der Bürger gewährleisten wird. Sicherlich wird es auch zukünftig, wie auch schon in der Vergangenheit einschnitte in vielen Bereichen geben, dies ist jedoch ein Problem von allen Bürgern.
Dies soll kein Vorwurf an den Threaderöffner sein aber leider ist es nur allzu häufig so, dass einem irgendetwas nicht passt und direkt wird Diskriminierung gerufen. Nun gut ich bin männlich und erhalte deswegen in der Autoversicherung keinen Frauenbonus von 5% obwohl ich doch deutlich besser fahre als die meisten Frauen in meiner Umgebung, dummerweise spricht die Statistik dagegen. Eine Diskriminierung ist dies noch lange nicht, sondern basiert auf simplen Fakten, denen ich leider nicht widersprechen kann, ebenso könnte ich eine Diskriminierung darin sehen, dass ich kein Jetpilot bei der Bundeswehr hätte werden können, weil meine Oberschenkel zu lang waren, ist es aber auch nicht, weil entsprechende Fakten hinterlegt sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung

Auszug aus der Wikipedia: >"Im engeren Sinne versteht man unter Diskriminierung die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten, sexuellen Neigungen, Sprachen, Geschlecht, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe. Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen und kann als ein Ausdruck von Intoleranz und dem Vorherrschen von Vorurteilen betrachtet werden."<

Eine Diskriminierung kann also nicht vorliegen, wenn sie auf Fakten (Statistiken) gestützt ist, wobei diese natürlich sachbezogen sein müssen. Dies jedoch nur einmal vorab.

Versicherungsgesellschaften arbeiten nun einmal mit Statistiken und dabei werden sogar relativ objektive Ergebnisse erzielt (nicht was z.B. die Gewinnerwartung angeht, da wird gerne übertrieben). Versicherungsgesellschaften nun also dazu zu zwingen Versicherte aufzunehmen die vom Risiko her nicht kalkulierbar sind wäre unverantwortlich. Ich kann natürlich verstehen, dass dies unbefriedigend ist aber das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Der Staat hat eigentlich schon seit vielen Jahren ein Problem mit der Rentenversicherung, dem Gesundheitssystem und dergleichen mehr, während auf der anderen Seite der überwiegende Teil der privaten Versicherungsgesellschaften weitestgehend solide dasteht (Im Vergleich zu den staatlichen Systemen allemal). Nun wird nach gesetzlichen Regelungen geschrien, die dann auch noch das private System zugrunde richten, das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein und ich kann mir dies nur schwer vorstellen. Hier möchte ich insbesondere jurico widersprechen, da ich es ähnlich wie Michael A. Schaffrath sehe. Insofern ein derartiges Unterfangen Aussicht auf Erfolg hätte, dann klage ich mich in jeden Vertrag rein, da ich aufgrund einer Zugehörigkeit zu bestimmten statistischen Gruppen auch nur unterschiedliche Möglichkeiten des Vertragsabschlusses habe oder manche gar nicht bekomme.
Der Staat kann also m.E. keine private Versicherung dazu zwingen Verträge abzuschließen, wenn diese mit entsprechende Statistiken, Risikoabwägungen und -kalkulationen fundiert argumentiert, abgelehnt wurden. Versicherungen wollen Geld verdienen und wenn Versicherungen die Möglichkeit sehen würden, dass sie als kalkulierbare Kundengruppe Schwerbehinderte aufnehmen können / könnten, dann würden sie es auch tun.

Nur als letzter Hinweis von mir: Private Vorsorge kann viele Gesichter haben, es gibt seriöse Finanzdienstleister, welche sicherlich eine Möglichkeit finden in gewissen Bereichen vorzusorgen. Einen Todesfallschutz gibt es dann zwar eventuell nicht aber langfristiges Fondsparen müsste doch eigentlich auch zu einem gewissen Ergebnis führen und zur Altersvorsorge beitragen, wenn ich das richtig im Kopf habe, dann gibt es da auch z.B. Hartz IV sichere Sachen, leider aber im mittelfristigen Bereich (im Nebenjob mal nebenbei gehört).... Einfach mal erkundigen.
Wie bereits erwähnt glaube ich nicht, dass von staatlicher Seite zu erwarten ist, dass hier für Schwerbehinderte bessere Möglichkeiten geschaffen werden, die müsste er wohl selber schaffen und was von den staatlichen Absicherungen zu halten ist sieht man ja... Traurig

Meine Meinung zu dem Thema...

Mit freundlichen Grüßen

René
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gode1001
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

>Was den Petitionsausschuß betrifft kann man wohl davon ausgehen, dass dieser in >den vergangenen 6 Monaten ohnehin keine Voten abgegeben hat, er hat sich ja gerade >erst neu konstituiert.

>Möglicherweis erklärt das die längere Verfahrensdauer mehr als die Hoffnung, dass >die Petition so besonders heikel sei.


Wohl kaum! Das man hier „vorsätzlich“ eine Stellungsnahme hinauszögert wurde uns so von einem Mitglied des Pet. Ausschuss bestätigt!

Anders ist es auch nicht zu erklären das unsere Pet. zwischenzeitlich dem 5. Berichterstatter vorgelegt wurde und nach 2,5 Jahren eigentlich genauso „jungfräulich“ ist wie am ersten Tag.

Ist das Petionsrecht nicht auch ein Grundrecht ? (sorry bin Laie)? Wenn ja, kann das wirklich sein das sich der Pet. Ausschuss schlicht 2,5 Jahre um die „Bearbeitung“ herummogelt?

DG
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Abgeordneten sind frei und nur ihrem Gewisssen unterworfen. Ob die nun arbeiten oder nicht entscheiden sie selbst.

Daher besteht zwar das Recht Petitionen einzureichen, aber keines diese auch bearbeitet zu bekommen.

Das Recht des Bürger ist es dann, die "faulen" Abgeordneten abzuwählen.

Hier geht es aber nicht um Faulheit. Der Petent äußert hier einen hochpolitischen Wunsch. Ziel der Petition ist doch, dass eine Gesetzesinitiative ergriffen wird, um die unterstellten Probleme zu lösen. Der Ausschuss selbst ist ja mangels Kompetenz nicht in der Lage dem Wunsch zu entsprechen. Dies kann nur das Parlament mit Mehrheit.

Jeder einzelne Abgeordnete könnte diesen Wunsch aufgreifen und ein entsprechendes Gesetz einbringen.

Ganz offensichtlich kann sich keiner der Abgeordeten mit einem derartigen Gesetzesvorhaben identifizieren. Dies muss man akzeptieren oder andere Abgeordnete wählen.
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laronne
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Tholey

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 13:53    Titel: ja Antworten mit Zitat

hallo.
Ich kanns gut verstehen,
leite seit 11 Jahren eine SHG für behinderte und herzkranke Kinder.
Zudem habe ich einen schwerstbeh. 11 jh. Sohn,der aufgrund seiner Behinderungen in keiner PV aufgenommen wird,
was tragisch nun wird, da ich slebst durch den langen Kampf darum an Krebs erkrankte und Chris mich noch braucht.
Aber weder TV, noch Radio, noch _Pedition erbrachten bisher was in der Richung
Diskreminierung von Behinderten zu ändern.
Es sind Randgruppen und die Menschen verschliessen die Augen davor.
Die Kassen esxistieren nur durch Kranken und Alte um die Gesunden zu fördern.

laronne
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Jeder Mensch hat das Recht auf qualitatives Leben
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

War ein Doppelpost.

Wurde schon diskutiert an dieser Stelle:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=49925
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Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
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"Es ist stets von Übel, wenn politischen Erwägungen gestattet wird, die Planung von Operationen zu beeinflussen."
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