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Unterhalt für Stiefsohn ?

 
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TB
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 20:09    Titel: Unterhalt für Stiefsohn ? Antworten mit Zitat

Müsste ich im Fall einer Scheidung neben dem Unterhalt für meine Tochter auch Unterhalt für meinen Stiefsohn an meine Frau zahlen ?
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TB
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 20:12    Titel: Re: Unterhalt für Stiefsohn ? Antworten mit Zitat

Der Vater wohnt im Ausland und zahlt keinen Unterhalt.
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django
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 06:45    Titel: Re: Unterhalt für Stiefsohn ? Antworten mit Zitat

NEIN !
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 11:43    Titel: Re: Unterhalt für Stiefsohn ? Antworten mit Zitat

Eine Unterhaltsverpflichtung besteht nur gegenüber Verwandte in gerader Linie, § 1601 BGB, also leibliche Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern etc. und gegenüber der Ehefrau § 1360 BGB.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.09.04, 08:15    Titel: Re: Unterhalt für Stiefsohn ? Antworten mit Zitat

is doch net dein Problem!
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