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Ummelden oder 2. Wohnsitz

 
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haya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 22:06    Titel: Ummelden oder 2. Wohnsitz Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Herr X zieht aus beruflichen Gründen von NDS nach NRW. Er hat vorher im Hause der Eltern gelebt und bezieht in NRW eine Mietwohnung.

Muß Herr X sich in NRW anmelden oder kann er den Wohnsitz in NRW als 2. Wohnsitz laufen lassen?

Ich danke für antworten
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

ES komt drauf an, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat (üblicherweise: gewöhnlicher Aufenthalt)
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haya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

den überwiegenden Teil lebt Herr X in NRW da er dort ja seinem Beruf nachgeht und ist nur an freien Tagen in NDS
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Er hat vorher im Hause der Eltern gelebt
Daraus schließe ich, daß X noch im lockeren Zustand der Ehelosigkeit lebt - und damit müßte er sich ummelden, weil sein Lebensmittelpunkt jetzt eben in NRW liegt. Wäre er verheiratet und die Ehefrau bliebe in NDS, könnte er sich in NRW mit zweiten Wohnsitz anmelden und diesen auch entsprechend steuerlich absetzen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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mogline71
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 15:25    Titel: Re: Ummelden oder 2. Wohnsitz Antworten mit Zitat

haya hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Herr X zieht aus beruflichen Gründen von NDS nach NRW. Er hat vorher im Hause der Eltern gelebt und bezieht in NRW eine Mietwohnung.

Muß Herr X sich in NRW anmelden oder kann er den Wohnsitz in NRW als 2. Wohnsitz laufen lassen?

Ich danke für antworten


Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man meldepflichtig:

Dritter Abschnitt
Meldepflichten
§ 13
Allgemeine Meldepflichten
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Das gilt nicht, solange er in derselben Gemeinde für eine andere Wohnung gemeldet ist und in dieser noch wohnt. Bei der Anmeldung ist die Bestätigung über die Abmeldung vorzulegen, wenn eine Abmeldung nach Absatz 2 erforderlich ist.

http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/download/melde-und-ausweiswesen.pdf

Der Hauptwohnsitz ist dort zu begründen, wo der Lebensmittelpunkt ist. Jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung.

Wenn X jedoch bei seinen Eltern nur noch ab und zu zu Besuch ist, ist eine weitere Meldung nicht notwendig. Zu prüfen wäre vielleicht auch, ob in den beiden Bundesländern evtl. eine Zweitwohnsteuer anfällt!
_________________
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:06    Titel: Re: Ummelden oder 2. Wohnsitz Antworten mit Zitat

mogline71 hat folgendes geschrieben::
...Zu prüfen wäre vielleicht auch, ob in den beiden Bundesländern evtl. eine Zweitwohnsteuer anfällt!
Nebenbei: Die Kommunen erheben als örtliche Aufwandssteuer ggf. eine Zweitwohnungssteuer, nicht die Bundesländer.
_________________
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