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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.02.06, 23:48 Titel:
Zitat:
Er hat vorher im Hause der Eltern gelebt
Daraus schließe ich, daß X noch im lockeren Zustand der Ehelosigkeit lebt - und damit müßte er sich ummelden, weil sein Lebensmittelpunkt jetzt eben in NRW liegt. Wäre er verheiratet und die Ehefrau bliebe in NDS, könnte er sich in NRW mit zweiten Wohnsitz anmelden und diesen auch entsprechend steuerlich absetzen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 11.03.2006 Beiträge: 12 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.03.06, 15:25 Titel: Re: Ummelden oder 2. Wohnsitz
haya hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Herr X zieht aus beruflichen Gründen von NDS nach NRW. Er hat vorher im Hause der Eltern gelebt und bezieht in NRW eine Mietwohnung.
Muß Herr X sich in NRW anmelden oder kann er den Wohnsitz in NRW als 2. Wohnsitz laufen lassen?
Ich danke für antworten
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man meldepflichtig:
Dritter Abschnitt
Meldepflichten
§ 13
Allgemeine Meldepflichten
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Das gilt nicht, solange er in derselben Gemeinde für eine andere Wohnung gemeldet ist und in dieser noch wohnt. Bei der Anmeldung ist die Bestätigung über die Abmeldung vorzulegen, wenn eine Abmeldung nach Absatz 2 erforderlich ist.
Der Hauptwohnsitz ist dort zu begründen, wo der Lebensmittelpunkt ist. Jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung.
Wenn X jedoch bei seinen Eltern nur noch ab und zu zu Besuch ist, ist eine weitere Meldung nicht notwendig. Zu prüfen wäre vielleicht auch, ob in den beiden Bundesländern evtl. eine Zweitwohnsteuer anfällt! _________________ Alle Angaben ohne Gew e / ä hr )
Nobody is perfect!
Verfasst am: 20.03.06, 17:06 Titel: Re: Ummelden oder 2. Wohnsitz
mogline71 hat folgendes geschrieben::
...Zu prüfen wäre vielleicht auch, ob in den beiden Bundesländern evtl. eine Zweitwohnsteuer anfällt!
Nebenbei: Die Kommunen erheben als örtliche Aufwandssteuer ggf. eine Zweitwohnungssteuer, nicht die Bundesländer. _________________ Werbefläche in der Signatur zu vermieten!
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