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recht.de :: Thema anzeigen - BGH, 22.04.2005, 2 StR 310/04 ("Kannibale")
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BGH, 22.04.2005, 2 StR 310/04 ("Kannibale")
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 14:54    Titel: BGH, 22.04.2005, 2 StR 310/04 ("Kannibale") Antworten mit Zitat

BGH, 22.04.2005, 2 StR 310/04 ("Kannibale")


Das "Kannibalen-Urteil" des BGH ist mE aus mehreren Gründen interessant:

Es setzt sich mit den Mordmerkmalen (§ 211 Abs. 2 StGB) "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" sowie "um eine andere Straftat zu ermöglichen" auseinander. Stellung genommen wird zu § 216 StGB (Tötung auf Verlangen).

Die Voraussetzungen von § 168 StGB (Störung der Totenruhe) sowie die durch diese Vorschrift geschützen Strafrechtsgüter werden erörtert. Das Urteil behandelt Fragen des (tatbestandsausschließenden) Einverständnisses und der (rechtfertigenden) Einwilligung im Zusammenhang mit Individualrechtsgütern und Rechtsgütern der Allgemeinheit.

Dabei geht der BGH auch auf die Menschenwürde ein (zur Menschenwürde siehe auch die Diskussion hier ). Das Urteil enthält Worte wie "gesellschaftliches Tabu" und "Pietätsgefühl", die mE über die Grenzen des positiven Rechts hinausgehen. Zudem werden Fragen der juristischen Methodik und der Logik angesprochen.

Und nicht zuletzt: Das Urteil wurde in "BGHSt" veröffentlicht. Genug Gründe also, das Urteil einmal zu lesen und sich dazu Gedanken zu machen.


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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Neues vom "Kannibalen." Das LG Frankfurt verurteilte Meiwes wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Verteidigung kündigte an, wiederum Revision einzulegen.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung dazu:
Ich bin für nen Freispruch...
Wegsperren wenn er eine Gefahr für die Öffentlichkeit sein sollte von mir aus aber:
Nicht das ich den Typen leiden kann. Auch finde seine Tat zu tiefst widerlich und abartig. Wenn da allerdings einer freiwillig mitspielt sehe ich da "nichts" wirklich strafbares drin. Bei solchen Dingen halte ich es sehr mit jeder soll nach seine Facon glücklich werden so lange er keinen anderen dabei auf den Keks geht... Solche Dinge würde ich jedenfalls unter dem Begriff Freiheit subsummieren. So lange niemand anders zu Schaden kommt der es selbst nicht wollte, würde ich mir ein Recht wünschen das sich nicht in fremde Angelegenheiten einmischt...
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 05:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Windalf !

Zitat:
Ich bin für nen Freispruch... (......)
Wegsperren



Nur mal so : wattdennnu´? Auf welcher Grundlage wollen Sie denn jemanden, den Sie soeben freigesprochen haben, wegsperren ? Ich meine doch, da gibt es nur eine Sekt oder Selter Variante.

Zitat:
Wenn da allerdings einer freiwillig mitspielt sehe ich da "nichts" wirklich strafbares drin.
Naja, genau hier liegt ja eines der Probleme, meine ich. Ich finde es nicht soooo weit hergeholt, davon auszugehen, dass, so jemand es für die ultimative Erfüllung hält gegessen zu werden, da irgendein "cerebraler Kabelbrand" stattgefunden hat.
Mal abgesehen davon, dass sowieso kaum eine "Entscheidung" wirklich freiwillig ist, ist der Wunsch auf Selbstzerstörung sicherlich die Ursache eines, wie auch immer gearteten krankhaften Prozesses. Das dann für seine eigenen Bedürfnisse auszunutzen ist ja wohl mehr als allerunterste Schublade.

Mit dieser Argumentation sollten ja auch alle Menschen, die sich zum Beispiel auf Grund einer depressiven Erkrankung selbst das Leben nehmen wollen, im Regen stehen gelassen werden ? Hier kann ich Ihnen allerdings garantieren, dass dieser Wunsch nach Selbstvernichtung nicht der freiwillige Wunsch eines Menschen ist, sondern schlicht und ergreifend das Symptom einer Erkrankung. Genauso gut könnten Sie dann unterstellen, eine Blinddarmentzündung wäre der Ausdruck des freien Willens und eine Behandlung verweigern.

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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Nicolas
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 06:17    Titel: Antworten mit Zitat

lulu66 hat folgendes geschrieben::
Hallo Windalf !

Zitat:
Ich bin für nen Freispruch... (......)
Wegsperren



Nur mal so : wattdennnu´? Auf welcher Grundlage wollen Sie denn jemanden, den Sie soeben freigesprochen haben, wegsperren ? Ich meine doch, da gibt es nur eine Sekt oder Selter Variante.

Hallo Lulu Smilie

Windalf hat folgendes geschrieben::
Meine Meinung dazu:
Ich bin für nen Freispruch...
Wegsperren wenn er eine Gefahr für die Öffentlichkeit sein sollte von mir aus aber:

Windalf schrieb, man müsse ihn wegsperren, _falls_ er eine Gefahr für die Öffentlich-
keit sein _sollte_. Ist er aber seines Erachtens ja nicht, deshalb plädiert er für den
Freispruch. Winken

Meine Meinung: Ich sehe das ähnlich wie Windalf. Ich betrachte die Tat aber als nicht
wirklich "widerlich", da er im Grunde ja nichts anderes - mit einverständnis wohlgemerkt -
gemacht hat, als was wir jeden Tag auch mit Tieren machen.
Das hört sich zwar anfangs komisch an, aber im Grunde ist es ja so. Die Tat finde ich
dennoch sehr komisch und vielleicht auch falsch, aber - gerade durch die Einwilligung -
nicht so verwerflich, dass man dafür jemanden Lebenslang hinter Gittern sperrt.

Viele Grüße,
Nicolas
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Audiatur et altera pars.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich betrachte die Tat aber als nicht
wirklich "widerlich", da er im Grunde ja nichts anderes - mit einverständnis wohlgemerkt -
gemacht hat, als was wir jeden Tag auch mit Tieren machen.

Geschockt Geschockt Geschockt
Findest Du nicht auch, dass zwischen dem Braten eines Steaks und dem Ausweiden, Filetieren, Einfrieren und Essen eines menschlichen Wesens ein klitze-klitze-kleiner Unterschied besteht???!

Zitat:
Das hört sich zwar anfangs komisch an

Komisch?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Findest Du nicht auch, dass zwischen dem Braten eines Steaks und dem Ausweiden, Filetieren, Einfrieren und Essen eines menschlichen Wesens ein klitze-klitze-kleiner Unterschied besteht???!

Andere haben das als Beruf und machen das mit Schweinen, Rindern usw...
Da sehe ich auch keinen großen Unterschied. Nur weil der Mensch "schlauer" ist macht es die Tat nicht mehr oder weniger verwerflich. Wer sagt denn, dass ein Schwein mehr oder weniger Wert ist als ein Mensch. Der geschlachtete Typ hier konnte zumindest selbst entscheiden. Ein Schwein wird nicht gefragt ob es denn vielliecht auf den Teller kommen will....

Verwerflich oder pervers daran ist in meinen Augen höchstens wie man seine eigene Art fressen kann, aber da gibt es ja auch Beispiele in der Natur die dies zur anscheinend zur Normalität gehören lassen...
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur ein kurzer Einwurf: Vor dem Hintergrund von § 216 StGB ist windalfs Ansicht (derzeit) rechtlich nicht vertretbar. Die ganze Geschichte steht also nur auf windalfs Wunschzettel.

Zitat:
würde ich mir ein Recht wünschen das sich nicht in fremde Angelegenheiten einmischt...

Anmerkung: Recht mischt sich m. E. immer in fremde Angelegenheiten ein.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Anmerkung: Recht mischt sich m. E. immer in fremde Angelegenheiten ein.

Das schon klar. Was ich meinte ist nicht ob es das tut oder nicht, sondern wann bzw. unter welchen Umständen es dies tun sollte...

Und der Spaß hört auf wenn die Allgemeinheit dadurch betroffen ist. In dem Fall halte ich eine Einmischung für unangebracht...
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, man wird vereinfacht so argumentieren können:

Den Staat trifft beim Rechtsgut Leben - dem bedeutendsten Rechtsgut überhaupt? - eine verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht (BVerfG in ständiger Rechtsprechung). Dieser kommt er (auch) mittels der Vorschriften über die Straftaten gegen das Leben (§§ 211ff. StGB) nach. Er kann deshalb nicht einfach sagen: "Bringt euch gegenseitig um, wenn ihr nur wollt."

Zumindest nicht im Fall der Fremdeinwirkung. Anders sieht es - nach unserer Rechtsauffassung - beim (versuchten) Selbstmord aus.
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Nicolas
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ich betrachte die Tat aber als nicht
wirklich "widerlich", da er im Grunde ja nichts anderes - mit einverständnis wohlgemerkt -
gemacht hat, als was wir jeden Tag auch mit Tieren machen.

Geschockt Geschockt Geschockt
Findest Du nicht auch, dass zwischen dem Braten eines Steaks und dem Ausweiden, Filetieren, Einfrieren und Essen eines menschlichen Wesens ein klitze-klitze-kleiner Unterschied besteht???!

Zitat:
Das hört sich zwar anfangs komisch an

Komisch?

Ich wusste doch, dass es komisch rüberkommt. Winken
Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen dem Schlachten und Essen eines Tieres
und eines Menschen. Dass dieser nicht "klitze-klitze-klein" sondern "ziemlich-ziemlich-groß"
ist, sollte auch klar sein.

Ich sehe das aber eher aus der Richtung wie windalf. Seine eigene Art zu verspeisen
stört mich daran eher. Der Rückgriff auf Fälle aus dem Tierreich ist wiederum ein wenig
schwierig weil hier noch andere Dinge mitspielen als nur pure Lust am töten und essen.

Der Strafbarkeit aber des Tötens auf Verlangen stimme ich dennoch zu. Ich hoffe das
Widerspricht sich jetzt nich in Euren Köpfen. Winken


Viele Grüße, Nicolas
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

....aber dieses Einverständnis wurde doch nicht von jemandem gegeben, der noch alle Tassen im Schrank hatte..... und war aus diesem Grund absolut nichts wert.

Nur weil es Einem gerade prima in den Kram passt, kann doch nicht das eigene Verhalten auf dem nicht durch "freien Willen" bestimmten eines Anderen aufbauen, bzw diesen Umstand ausnutzen ?
*kopfschüttel*
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Anders sieht es - nach unserer Rechtsauffassung - beim (versuchten) Selbstmord aus.

Und das nur weil wohl mal wieder unstreitbar die Kirche ihre Finger da mit im Spiel hatte... Das ist noch ein Relikt aus alten Zeiten...
Beim Thema Selbstmord finde ich es noch "schlimmer". dass der Staat sich da ständig einmischt. Wenn ich morgen für mich entscheiden sollte ich will sterben, dann will ich das gefälligst frei entscheiden können.. Einen "Zwang" zum Leben würde ich als Todliebender vermutlich wie eine Einsperrung in den Knast ohne etwas begangne zu haben empfinden... (Man wird halt in sein Körper gesperrt...)

Zitat:

nach unserer Rechtsauffassung

meine ist es nicht... Winken

Zitat:

.aber dieses Einverständnis wurde doch nicht von jemandem gegeben, der noch alle Tassen im Schrank hatte.....

Mir war so als ob sich derjenige der in obigen Fall das Einverständnis gegeben hat durchaus der Konsequenzen bewußt war. Todesliebe würde ich nicht unbedingt mit "nicht alle Tassen im Schrank haben" gleichsetzen...
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Beim Thema Selbstmord finde ich es noch "schlimmer". dass der Staat sich da ständig einmischt. Wenn ich morgen für mich entscheiden sollte ich will sterben, dann will ich das gefälligst frei entscheiden können..

Häh, in welchem Staat leben Sie? Da haben Sie mich wohl mißverständen. Der (deutsche) Staat mischt sich beim Selbstmord gerade nicht ein.

Zumindest nicht strafrechtlich.


Zuletzt bearbeitet von jurico am 11.05.06, 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Häh, in welchem Staat leben Sie? Da haben Sie mich wohl mißverständen. Der (deutsche) Staat mischt sich beim Selbstmord gerade nicht ein

Ich definiere Selbstmord noch ein wenig weiter
Staat unterbindet es z.B. das X sich ne Spritze in der Apotheke kaufen darf zwecks Selbstmords. Das Y dem Arzt sagen darf ich will nicht mehr leben stellen Sie die Aperate ab. Umbringen kann sich problemlos meist nur der Gesunde.... Auch wenn jemand anders auf Bitte ihm den Gnadenstoß gibt würde ich das noch als Selbstmord bezeichnen.... Wenn derjenige es selber könnte würde es es ja tun...

Sorry für zu starkes Abweichen vom eigentlichen Threadthema...
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