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Hallo an alle.Ich hoffe das ihr mir hier einige Ratschläge geben könnt.
Im Jahr 1998 habe ich meinen noch Schwager insgesamt 37000,00 DM gelihen.
Ich habe mir den erhalt des Geldes Unterschreiben lassen.Mit dem Geld wollte er eine neue Firma aufmachen.Er sagte mir das er das Geld für eine GmbH Gründung benötigt
Nun ,,,er hat auch eine Firma gegründet die sehr gute Umsätze macht.Mein Geld hat er trotz mehrfacher Aufvorderungen nicht zurück bezahlt.Nun behauptet er er habe das Geld zurückgezahlt.Einen NAchweis kann er dafür jedoch nicht beibringen.
Ich bin seit kurzen dahintergekommen das er die gegründete Firma auch nicht auf seinen Namen gemeldet hat sondern auf den Namen seiner Frau.Mein noch Schwager hat mich bewusst belogen und getäuscht..Er hat mir auch 5% am Anteil seiner neuen Firma zugesagt auch dies ist nicht geschehen.Von einer Anzeige habe ich bis Dato abgesehen weil ich mit Ihn ja Verwandt war.Wie komm ich an mein Geld .Kann ich eine Anzeige gegen Ihn wegen Kreditbetrug machen oder wie Verhalte ich mich.????????
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.05.06, 17:17 Titel:
Strafanzeige kann ein Druckmittel sein, bringt aber kein Geld.
Bliebe eine zivilrechtliche Klage, wobei man natürlich bei dieser Konstruktion schauen muß, ob die Gegenseite sich nicht künstlich pleite gerechnet hat, dann bleibt man nämlich auch noch auf den Prozeßkosten sitzen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Er sagte mir das er das Geld für eine GmbH Gründung benötigt
Nun ,,,er hat auch eine Firma gegründet die sehr gute Umsätze macht.
Somit hätte er das getan, wofür das Geld gedacht war. Und das auch noch erfolgreich.
Zitat:
Ich bin seit kurzen dahintergekommen das er die gegründete Firma auch nicht auf seinen Namen gemeldet hat sondern auf den Namen seiner Frau.
Das ist nicht verboten.
Zitat:
Er hat mir auch 5% am Anteil seiner neuen Firma zugesagt auch dies ist nicht geschehen.
Dann müssen Sie da dranbleiben. Haben Sie auch dies schriftlich? Denn die Auszahlung wurde ja, wie Sie geschrieben haben, festgehalten. Er dagegen kann die Rückzahlung zwar behaupten, nicht aber beweisen.
Was wurde in dem Darlehensvertrag bezüglich der Rückzahlung vereinbart? Ist überhaupt schon Fälligkeit eingetreten? Was wurde zur Laufzeit vereinbart?
Wenn die Rückzahlung fällig ist und er dennoch nicht zahlt klagen Sie die Summe vorm Landgericht ein. Der stafrechtliche Weg führt, wie MAS schon geschrieben hat, erstens zu nix, und ist zweitens deswegen schon nicht gangbar, weil keine Straftat vorliegt.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Denke der Straftatbestand ist hiermit erfüllt.........Verwandtschaft hin oder her hier geht es ja auch um einen nicht minderwertigen Betrag
Wo wurde denn hier durch Täuschung ein Irrtum erregt und dadurch (!) ein Vermögensschaden herbeigeführt?!
A und B schließen einen Darlehensvertrag, weil B eine GmbH gründen will, für die ihm (so nehme ich an) die Stammeinlage fehlt. A hat das Geld und "leiht" es ihm. B gründet das Unternehmen, es wächst und gedeiht. Damit wäre der Zweck des Darlehens erfüllt und damit das, was beide wollten.
Dass es an der Rückzahlung klemmt ist etwas ganz anderes und hat mit Betrug nichts zu tun.
Es sei denn, B hätte bereits bei Abschluss des Vertrags nie vorgehabt, das Geld zurückzuzahlen. Was ihm nachzuweisen wäre. Was schwierig wird.
er hat auch eine Firma gegründet die sehr gute Umsätze macht.
warum will er das Geld denn nicht zurück zaheln,wenn die Firma solch reisenden Absatz hat?
Eventuell weil das Geld so wie es rein kommt, wieder rausgeht, quasi sofort wieder verreist.
Es mag eventuell Charaktersache sein, das kann man ohne den Menschen zu kennen, schlecht sagen, jedenfalls sehe auch ich hier den Tatbestand des Betruges als nicht erfüllt bzw. erhebliche Probleme, einen solchen wasserfest (mit den nötigen Beweisen) zu konstruieren.
Hier bleibt m.E. nur der ganz normale zivilrechtliche Verfahrensgang. Fälligstellung, Mahnung, Klage. Bei positivem Urteil sind aufgrund der guten Einkommenssituation die Chancen bei der Beitreibung der Forderung nicht die schlechtesten. Hier könnten lediglich Schwierigkeiten auftauchen, wenn die dicken Gewinne nicht auf den Schuldner laufen, aber das ist Zukunftsmusik. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Nur der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass der Schwager Angehöriger im sinne des § 247 StGB ist und damit ein absolues Anragsdelikt vorliegt... die zur Strafverfolgung erforderliche Antragsfrist verstreicht (§ 77b) nach 3 Monaten nach Kenntniserlangung!
also mein Schwager ist 1998 mit seiner ersten Firma Pleite gegangen und wollte sich wieder Selbständig machen.Zuerst wollte ich ihn kein Geld geben habe mich dann aber überreden lassen.Er sagte zu mir er hätte ja Familie und so weiter.Ich gab ihn also die 37000,00 DM.
Ich habe mir den erhalt des Geldes auf einer Quittung bestätigen lassen.Es wurde vereinbahrt das er das Geld kurzfritig zurückzahlt.Der Rückzahlungstermin steht jedoch nicht auf der Quittung.Ich bettle nunmehr schon seit Jahren hinter meinen Geld hinterher.
Eine Anzeige habe ich bis Dato nicht gemacht weil er ja mit mir Verschwägert ist.Nun sehe ich aber das ich so nicht weiter komme.
Mit dem Geld hat er dann auch eine Firma aufgemacht jedoch auf dem Namen seiner Frau.
Er dürfte wohl Pleite sein ,,,ich fühle mich getäuscht und maßlos ausgenutzt.Die 5 % an seiner Firma habe ich auch nicht bekommen .Nun erzählt er seinen Eltern das er das Geld schon lange an mich zurück bezahlt hat.Hat er aber nicht..Was kann ich machen.
An die Firma kann ich nicht ran die gehört ja seiner Frau
Bitte Forenregeln beachten, hier kann keine Rechtsberatung gegeben werden ("Was kann ich machen...")
Bei der konkreten Sachlage rege ich schlicht an einen Rechtsanwalt mit der Duchsetzung der Interessen zu beauftragen, der wird auch mitteilen wer hinsichtlich der angeblichen Rückzahlung in der Beweispflicht steht...
Eine Strafanzeige wird ausser familiären Zerwürfnissen nichts bringen, insbesndere gibts bei einer strafgerchtlichen Verurteilung (an die ich iÜ bei der sachlage nicht glaube)noch nicht automatisch Geld zurück...
Eine Anzeige habe ich bis Dato nicht gemacht weil er ja mit mir Verschwägert ist.Nun sehe ich aber das ich so nicht weiter komme.
Zitat:
Eine Strafanzeige wird ausser familiären Zerwürfnissen nichts bringen, insbesndere gibts bei einer strafgerchtlichen Verurteilung...noch nicht automatisch Geld zurück
Zitat:
jedenfalls sehe auch ich hier den Tatbestand des Betruges als nicht erfüllt
Zitat:
Hier bleibt m.E. nur der ganz normale zivilrechtliche Verfahrensgang
Zitat:
Dass es an der Rückzahlung klemmt ist etwas ganz anderes und hat mit Betrug nichts zu tun.
Zitat:
Der stafrechtliche Weg führt, wie MAS schon geschrieben hat, erstens zu nix, und ist zweitens deswegen schon nicht gangbar, weil keine Straftat vorliegt.
Zitat:
Strafanzeige kann ein Druckmittel sein, bringt aber kein Geld.
...to be continued...
Ich will´s nicht nochmal schreiben
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 24.05.06, 12:10 Titel:
Hallöle
Meine Vorredner haben so glaube ich alles abgehandelt.
Hier noch mein Senf zur allgemeinen Lebenserfahrung:
Es gibt drei Dinge die man nicht verleiht:
1. das Auto
2. die Frau
3. Geld
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Ein Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit dem Verleihendes Geldes ist bereits verjährt: Tatzeit 1998, Verjährungsfrist nach § 78 III Ziff. 4 StGB 5 Jahre.
Somit haben sich alle strafrechtlichen Erwägungen erledigt.
Wenn er innerhalb der letzten 5 Jahre wissentlich zu unrecht behauptet zurückgezahlt zu haben, haben wir einen neuen, nicht verjährten Betrug(sversuch)...
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