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bernstein2007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 00:34    Titel: Hilfe Antworten mit Zitat

Ich habe am 01. und 04.08 eine Verhandlung beim Jugendschöffengericht.
Es geht um Falsche Verdächtigung.

Brauche ich dafür einen Anwalt, ich kann mir nämlich keinen leisten.
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, gezwungendermaßen -also von Gesetzes wegen- brauchen Sie dafür keinen Anwalt. Sie können sich auch selber verteidigen.

Wiso sind für eine falsche Verdächtigung von vornherein 2 Verhandlungstage angesetzt (relativ merkwürdig), oder sind viele Zeugen zu hören?
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.06, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Jugendschöffengericht bedeutet, dass eine Jugendstrafe erwartet wird, in diesem Fall dürfte ein Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers IMO regelmäßig erfolgreich sein...
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
vielleicht gibt es noch einen Mittäter, der mit einer Liste Vorstrafen kommt, und die StA hat nur seinetwegen beim JSchG angeklagt. Dann bekäme unser Poster wohl keinen Pflcihtverteidiger.
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest an Beratungshilfe könnte man denken.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Zumindest an Beratungshilfe könnte man denken.


Solange die Rechtspfleger nicht generell bereit sind, das Akteneinsichtsgesuch als Geschäftsgebühr zu sehen und dem Anwalt die generösen 70 € zuzusprechen, bringt das doch nichts. Ohne Akteneinsicht keine vernünftige Beratun und Akteneinsicht und anwaltliche Beratung in Strafsachen für 30 € lockt bestimmt viele erfahrene, hochmotivierte Verteidiger aus der Reserve!

Bei Jugendlichen oder Heranwachsenden sollten die Eltern mal überlegen, ob man dem Junior nicht nen Anwalt statt nen Urlaub oder nem Führerschein spendiert, bevor die ganze Erziehungsarbeit der vergangenen 18 Jahre für die Katz ist.
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