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Nein, gezwungendermaßen -also von Gesetzes wegen- brauchen Sie dafür keinen Anwalt. Sie können sich auch selber verteidigen.
Wiso sind für eine falsche Verdächtigung von vornherein 2 Verhandlungstage angesetzt (relativ merkwürdig), oder sind viele Zeugen zu hören? _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Jugendschöffengericht bedeutet, dass eine Jugendstrafe erwartet wird, in diesem Fall dürfte ein Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers IMO regelmäßig erfolgreich sein...
Hi,
vielleicht gibt es noch einen Mittäter, der mit einer Liste Vorstrafen kommt, und die StA hat nur seinetwegen beim JSchG angeklagt. Dann bekäme unser Poster wohl keinen Pflcihtverteidiger.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Solange die Rechtspfleger nicht generell bereit sind, das Akteneinsichtsgesuch als Geschäftsgebühr zu sehen und dem Anwalt die generösen 70 € zuzusprechen, bringt das doch nichts. Ohne Akteneinsicht keine vernünftige Beratun und Akteneinsicht und anwaltliche Beratung in Strafsachen für 30 € lockt bestimmt viele erfahrene, hochmotivierte Verteidiger aus der Reserve!
Bei Jugendlichen oder Heranwachsenden sollten die Eltern mal überlegen, ob man dem Junior nicht nen Anwalt statt nen Urlaub oder nem Führerschein spendiert, bevor die ganze Erziehungsarbeit der vergangenen 18 Jahre für die Katz ist.
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