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hier eine Frage bzgl. einer Hauptstudiumsklausur an einer NRW-Uni:
Es besteht die Möglichkeit, eine solche im Rahmen des § 93 HSG-NRW als "Freiversuch" abzulegen. Hieran sind lt. Gesetzestext und auch DPO folgende Bedingungen geknüpft:
Ununterbrochenes Studium, innerhalb der Regelstudienzeit und abgeschlossenes Vordiplom (DPO).
Nun zur eigentlichen Frage:
Ist ein solcher Freiversuch auch möglich, wenn in dem jeweiligen Klausurfach bereits eine Prüfung (NICHT Freiversuch) abgelegt und nicht bestanden wurde? Also quasi ein Freiversuch als 2. Versuch? Oder ist ein Freiversuch nur möglich, wenn es überhaupt der erste Versuch in diesem Fach ist?
DPO und Gesetz geben leider keinerlei Auskunft, da entsprechender Fall aber auch nicht als Ausschlussgrund genannt wird, gehe ich davon aus, dass der beschriebene Weg so möglich ist?! Weiß da jemand näheres?
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