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Ein (unverständlicher?) Sachverhalt:
Ein Restaurant-Betrieb hat mit einer Firma eine Vertrag über ein
Waschraum-Service (Handtücher,Toilettenpapier,..).
Dem Inhaber des Restaurants wird vom Vermieter, der das Haus (indem das Restaurant ist) verkaufen möchte, gekündigt.
Gegenüber der (Waschraum-Service)Firma erklärt sich der Inhaber mit seiner Gewerbeabmeldung und der gezwungenen Geschäftsaufgabe. Die Firma möchte nun Abstand haben, da der Gastwirt den Vertrag nicht erfüllt hat.
Von ursprünglichern Vorderungen ist die Firma nun auf ca. die Hälfte ´herunter´gegangen.
Allerdings hat der Inhaber der Gastronomie seitdem keinen Job, kann also nichts bezahlen.
Ein weiteres Verhandeln, auch weil die Summe bereits ca. halbiert worden ist, ist nicht mehr möglich. Die Firma besteht auf ihren Ausgleich.
Ein Nachfolger für die Gaststätte gibt es nicht (dieser hätte den Vertrag übernehmen können!), es soll ja verkauft werden.
Der Gastwirt ist nach der Schließung arbeitslos, also ohne Einkünfte.
Muss der Gastwirt bezahlen? Wie kommt er daraus, OHNE zu bezahlen? Was für Möglichkeiten hat er? Was ist zu tun? Was kann man tun?
einen Vergleich dazu:
Eine Betriebsversicherung, die im voraus bezahlt worden ist, wurde von der Versicherung teilweise zurück erstattet.
Im Allgemeinen gilt, dass Verträge eingehalten werden müssen.
Da das nicht geht, hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns. Da ist sie mit der Hälfte des vereinbarten Preises eigentlich sehr kulant.
(Rechne: vereinbarter Preis abzgl. eingesparte Kosten = Gewinn)
Verfasst am: 24.03.06, 11:04 Titel: nicht befriedigend?!
Hallo!
Danke für Ihre Antwort.
Welchem Recht dieser Umstand zuzuordnen ist, ist dem, der bezahlen muss, völlig egal.
Der Gastwirt wollte den Vertrag auch erfüllen. Die Möglichkeit dazu wurde ihm genommen. Wie erklärt es das der Firma, aber vor allen Dingen: wie muss er nichts bezahlen?(wie geschilert, der Gastwirt ist erwerbslos)
Verfasst am: 24.03.06, 14:09 Titel: Re: nicht befriedigend?!
Casion hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Die Möglichkeit dazu wurde ihm genommen. Wie erklärt es das der Firma, aber vor allen Dingen: wie muss er nichts bezahlen?(wie geschilert, der Gastwirt ist erwerbslos)
Wurde ihm die Möglichkeit genommen oder ist er selbst schuld??
Nicht bezahlen: schlecht, es gibt das Instrument der "Ratenzahlung".
Oder halt die Privatinsolvenz.
Oder den Besuch bei einer Schuldnerberatung.
Dem Gastwirt wurde gekündigt!
Das Haus, in dem das Geschäft war, soll verkauft werden.
Egal ob Ratenzahlung oder in einer Summe, OHNE Einkünfte ist ein Bezahlen
schwierig. Ob eine Insolvenz für eine Summe in dieser Größenordnung
nicht ein wenig übertrieben ist?! (die halbierte Summe ist ca. 500Euro)
PS: sorry, bin neu hier und habe nicht bedacht, daß nicht jeder alles lesen kann. Außerdem bin ich kein Jurist und weiß nicht bei jeder Frage in welcher Kategorie
sie Platz finden muß. Bitte entschuldigen Sie mein Versehen und auch zukünftige Fehler meinerseits.
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