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irmi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 11:15    Titel: Werbung-Name Antworten mit Zitat

Hallo
ist es strafbar, wenn jemand in seinen Werbemappe einen Namen nennt?
Der Text so in etwa:
Wir arbeiten eng mit Ärzten, Krankenhäusern, Sanitätshäusern und kooperieren mit der ......arbeiterin Fr. D........ . Es wurde nicht ihrVorname und keine Tel-Nr. genannt.
Es sind warscheinlich 4 Werbemappen raus gegangen.
Ausgerechnet Fr. D.. ihr Hausarzt hatte dieses Werbematerial im Wartezimmer ausgelegt, da las sie auch ihren Namen.
Hatte ein sehr gutes Verhältnis zu Fr. D., versucht sie tel. zu erreichen um sie zu bitten ihren Namen mitein zu binden, dan schrieb ich die Mappe und hatte vergessen sie zu informieren.
Gestern dann der Anruf:" ich habe keinen Kooperationsvertrag mit Ihnen, was erlauben sie sich, das ist Rufschädigung mich mit Ihrer Firma in einem Atemzug zu erwähnen.
Ich gehe zu meinen Anwalt und werde gegen sie klagen! Klärendes Gespräch war fast unmöglich. Ich bat um Entschuldigung und sicherte ihr zu alle Mappen einzusammeln, nur weis ich nicht wo 2 Mappen ausgeliefert wurden.
Eigentlich hatte ich diese Fr. ja eingebunden weil ich Hochachtung, Respekt und Bewunderung für sie empfand.
Hat sie eine Chance gegen mich zu klagen? Und wenn ja wie hoch könnte die Strafe sein?
Meine Firma ist aufgelöst.
Danke für Tips!
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Nicko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 15:31    Titel: Re: Werbung-Name Antworten mit Zitat

irmi hat folgendes geschrieben::
Hallo
ist es strafbar, wenn jemand in seinen Werbemappe einen Namen nennt?



Allgemeine Info: Strafbar - also durch das StGB unter Strafe gestellt - ist das eigentlich nicht, sofern man die Person nicht beleidigt, beschimpft, verunglimpft, in der öffentlichen Meinung herabwürdigt etc. pp. => evtl. bestehen aber Unterlassungsansprüche, obwohl das - rein menschlich - natürlich sehr kleinkariert ist. Zieht man die Mappen aber zurück, so sehe ich eigentlich keine Wiederholungsgefahr gegeben, womit die Sinnhaftigkeit einer Unterlassung in Frage gestellt wäre.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 22:39    Titel: Re: Werbung-Name Antworten mit Zitat

irmi hat folgendes geschrieben::
Der Text so in etwa:
Wir ... kooperieren mit der ......arbeiterin Fr. D........ .


Ist diese Behauptung wahr? Falls nicht, ist diese unwahre Tatsachenbehauptung
geeignet, Frau Ds Kredit zu gefährden, oder sie in ihrem Erwerb oder
Fortkommen zu behindern? Dann müßte ihr ein entsprechder Schaden ersetzt werden.

Zitat:
Gestern dann der Anruf:" ich habe keinen Kooperationsvertrag mit Ihnen, was erlauben sie sich, das ist Rufschädigung mich mit Ihrer Firma in einem Atemzug zu erwähnen.


Nicht jede unbefugte Namenserwähnung in der Werbung soll verboten werden können; jedenfalls aber solche, durch die das Ansehen des Namensträgers beeinträchtigt würde, oder durch die der Ruf oder die Wertschätzung zu Werbezwecken ausgenutzt würde.

Zitat:
Hat sie eine Chance gegen mich zu klagen? Und wenn ja wie hoch könnte die Strafe sein?


Sofern man Fr Ds Rechte als verletzt ansehen wollte, so könnte sie evtl. (sofern Wiederholungsgefahr zu bejahen wäre) zukünftige Unterlassung (gerichtlich) einfordern. Und außerdem Schadensersatz - wobei hier wohl nicht ersichtlich wäre, in welcher Form Fr D ein zu ersetzender Schaden entstanden sein sollte.

mbG
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