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Aufbrüche in Verkehrsflächen

 
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Karsten1976
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 22:14    Titel: Aufbrüche in Verkehrsflächen Antworten mit Zitat

Auch wenn die Frage vielleicht etwas ungewöhnlich klingt, aber unter Umständen kann mir ja jemand weiterhelfen:

Eigentlich sollten Aufbrüche und Arbeiten im öffentlichen Straßenraum immer von Fachfirmen durchgeführt werden. Natürlich auch mit einer Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers. Aber welche Rechtsgrundlage besteht hierfür?

Muss dieses in der Ortssatzung vorgeschrieben sein? ... oder gibt es hierfür Anhaltspunkte in der StVO oder dem StrWG?

Ich würde mich über zahlreiche Antworten und Tipps freuen.

Gruß

Karsten
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