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Verfasst am: 23.03.06, 22:14 Titel: Aufbrüche in Verkehrsflächen
Auch wenn die Frage vielleicht etwas ungewöhnlich klingt, aber unter Umständen kann mir ja jemand weiterhelfen:
Eigentlich sollten Aufbrüche und Arbeiten im öffentlichen Straßenraum immer von Fachfirmen durchgeführt werden. Natürlich auch mit einer Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers. Aber welche Rechtsgrundlage besteht hierfür?
Muss dieses in der Ortssatzung vorgeschrieben sein? ... oder gibt es hierfür Anhaltspunkte in der StVO oder dem StrWG?
Ich würde mich über zahlreiche Antworten und Tipps freuen.
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