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Verfasst am: 22.03.06, 14:19 Titel: Frage zu Gewerbeanmeldung/ Eintrag in Handwerksrolle
Hallo an alle Rechtskundige
Ich verfolge seit einigen Wochen den Plan selbst gebaute Schlagzeugbesen und Rods über das Internet zu vertreiben.
Um diese herzustellen benötige ich keinen Meistebrief etc. Doch wenn ich mich in die Handwerksrolle eintragen lasse, muss ich ca 150€ pro Jahr zahlen. In meinen Falle wäre das sehr viel, da ich dies nur nebenher mache und noch nicht weiss, ob ich diese 150€ im Jahr überhaupt verdiene.
Also habe ich mir überlegt, dass ich nur ein Gewerbe für den Vertrieb anmelde, und die Produktion als Nebenerwerb (garantier nicht mehr als 400€/Monat) mache, also nicht in die Handwerksrolle eintragen lasse.
Kann mir jemand sagen Ob das legal ist und was ich zu beachten habe, oder habt ihr andere tipps für mich?
Vielen Dank für eure Hilfe![/b]
Also nach meiner HwO ist Besenbinden weder zulassungspflichges Handwerk nach Anlage A HwO, noch zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe nach Anlage B HwO (Ein Bürstenmacher (Anlage B Teil II) ist mit einem Besenbinder wohl nicht vergleichbar).
Deswegen besteht schon keine Pflicht in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, §1 HwO.
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