Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - SIEG GEGEN SCHUFA EINTRAG
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

SIEG GEGEN SCHUFA EINTRAG

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 17:03    Titel: SIEG GEGEN SCHUFA EINTRAG Antworten mit Zitat

hallo liebe USER

stellen wir uns vor

eine person x die zu unrecht einen schufa eintrag hatte,diesen aber nach langem verhandeln gelöscht bekommen hat ,da die verursachende bank ihren fehler wohl oder über einsehen musste.
person x möchte gerne die bank jetzt auf schadensersatz verklagen,da sie durch den negativ eintrag in der schufa erhebliche einbußen hatte ,zb wurde ihr handyvertrag nicht verlängert und sie musste dadurch prepaidkarten benutzen
oder sie hatte eine stelle in aussicht bekommen ,die aber verlangte eine saubere schufa
aussserdem wollte sie eine kapitalanlage kaufen (immobilie),zu einem schnäppchenpreis konnte diese aber nicht finanzieren lassen

was kann man als schadensersatz überhaupt angeben?
sind esx wirklich nur die sachen in den man konkrekt einen materiellen schaden davon getragen hat oder kann man auch für die ganzen unanehmlichkeiten schadensersatz forder.

mit freundlichen gruss

mese
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind hier in Deutschland, nicht in Amerika, wo Straf-Schadensersatzzahlungen verhängt werden.

In Deutschland sind nur konkrete materielle Schäden schadensersatzfähig, nicht der ganze Ärger rundherum.

Das können z.B. sein
- Portokosten
- Anwaltskosten
- Zinsschaden (gesetzlicher Zinssatz oder nachweislich höherer Zinsschaden)

(Aus Sicht des Geschädigten) ist dummerweise hier aber der Geschädigte beweispflichtig, dass (und in welcher Höhe) der Schaden entstanden ist. Und: Er muss den Schaden so gering als möglich halten.

Das Handy-Beispiel finde ich nicht schlecht. Ich kenne keine Urteile, denke aber, dass die Argumentation überzeugend ist (Vorausgesetzt, es ist nachweisbar, dass ein Handyvertrag mit günstigen Konditionen gekündigt wurde, dann ein Prepaid-Vertrag mit hohen Kosten genutzt wurde und am Ende wieder ein Vertrag mit günstigen Konditionen abgeschlossen wurde).

Das Beispiel mit dem Job überzeugt micht weniger. Die wenigsten Unternehmen schreiben in Ihre Ablehnung rein "Nur wegen der Schufa haben Sie den Job nicht bekommen".

Das mit der Immobilie ist ziemlich schlecht. Niemand hat etwas zu verschenken. Von daher wäre davon auszugehen, dass der Kaufpreis dem Marktwert entspricht.

Wenn die Argumentation lauten würde: Wegen der Schufa-Geschichte hat sich die Finanzierung um 6 Wochen verzögert und in der Zeit sind die Zinsen gestiegen --> Schaden ist die Zinsdifferenz, wäre die Story einfach besser.

Also:
- Schaden muss entstanden sein
- Schaden muss konkret sein und
- Schaden muss beweisbar sein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend zu Karsten11:

Zitat:
Also:
- Schaden muss entstanden sein
- Schaden muss konkret sein und
- Schaden muss beweisbar sein


Siehe auch § 252
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo karsten

das mit dem handyvertrag ist zu beweisen,das ollte kein problem darstellen

in sachen job ist es so: ich bin selber vermittler einer deutschen bank,dh ich bringe einigen filialen kunden für privatdarlehen und da weis ich genau das die mit niemanden einen vermittlervertrag eingehen der einen schufaeintrag hat.aus einfaschen grund menschen die überschuldet sind neigen eher dazu sachen zu machen die nicht so gan koischa sind.genau so halten es auch versicherungen oder andere unternehmen die nach einem polizeilichem führungszeugnis oder nach einer selbstauskunft der schufa verlangen.l
in sachen immobilie war der fall folgend:
natürlich will jeder verkäufer den marktwert als kaufpreis erziehlen nur ist in diesem fall so gewesen das der verkäufer ein belastungsfreies objekt hatte,und dann sehr dringend und sehr schnell liquide sein musste,und deßhalb während der verhandlung mit dem preis fürs objekt ziemlich runter ging(45000 unter marktwert,begutachtet durch die bank)die bank sagte für eine finanzierung zu .nachdem eintag wurde aber nix daraus

gruss mese
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.