Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich gehe davon aus, dass es anders ist wie beim OHG - Kauf ist, deswegen die Nachfrage:
Stimmt es, daß die Kommanditisten der KG nicht berechtigt sind im Namen der KG Rechtsgeschäfte abzuschließen? Ich meine nur der geschäftsführende Komplementär dürfte das.
Das führt wieder zur bekannten Frage, wie es jetzt ist wenn er es doch tut.
Ich meine der Außenstehende kann es (Zahlung etc.) von ihn verlangen, aber nicht von der KG. Ist das so richtig?
Stimmt es, daß die Kommanditisten der KG nicht berechtigt sind im Namen der KG Rechtsgeschäfte abzuschließen?
Yepp, vgl. §170 HGB, der anders als §164 HGB nicht dispositives Recht darstellt, §163 HGB. Ein Kommanditist kann aber z.B. als Prokurist bestellt werden und dann auch vertretungsberechtigt sein.
Zitat:
Das führt wieder zur bekannten Frage, wie es jetzt ist wenn er es doch tut.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.