Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.03.06, 11:55 Titel: Fragen zum Start als Dienstleister
Hallo zusammen!
Ich habe ein paar Fragen (die ich leider mit der Suche nicht klären konnte) und würde mich sehr über Hilfe freuen!
Folgene Situation:
Person A hat ein Gewerbe angemeldet (keine Firma, nur Dienstleistung im Bereich Multimedia), erstellt Websiten etc. und will zusätzlich Nutzungsrechte an einer online zu bedienenden Software anbieten.
Person B will evtl. an den Aufträgen von Person A mitarbeiten, hat aber kein Gewerbe angemeldet.
Person A und Person B sind beides Studenten und ein Paar.
Über eine Website soll die Dienstleistung angepriesen werden.
Dazu jetzt folgende Fragen:
1. Kann Person B als Ansprechpartner auftreten, ohne ein Gewerbe anzumelden?
2. Kann die Dienstleistung weiter über Person A laufen, oder muss eine Gesellschaft her? Wenn ja, welche bietet sich hier an? GbR?
3. Darf Person A bzw. die evtl. Gesellschaft unter einem Nicht-Personen-Namen auftreten? Also unter einem "Fantasienamen"? Unter welchen Bedingungen wäre dies möglich?
4. Die online zu bedienenden Software soll einen Namen bekommen. Muss dieser angemeldet werden? Kann man evtl. auch unter dem Namen der Software nach Aussen hin als Multimedia-Dienstleister auftreten?
1. Kann Person B als Ansprechpartner auftreten, ohne ein Gewerbe anzumelden?
Person B will also schwarz in Firma A arbeiten und das dann auch noch öffentlich als Ansprechpartner
Zitat:
2. Kann die Dienstleistung weiter über Person A laufen, oder muss eine Gesellschaft her? Wenn ja, welche bietet sich hier an? GbR?
Person A kann Person B anstellen (Lohn, Sozialabgaben) oder als freien (dann braucht B auch einen Gewerbeschein)
Eine GBR ist ein Haftungsrisiko
Zitat:
3. Darf Person A bzw. die evtl. Gesellschaft unter einem Nicht-Personen-Namen auftreten? Also unter einem "Fantasienamen"? Unter welchen Bedingungen wäre dies möglich?
Dafür gibts den e.K. eingetragenen Kaufmann,
Zitat:
4. Die online zu bedienenden Software soll einen Namen bekommen. Muss dieser angemeldet werden?
Nö
Zitat:
Kann man evtl. auch unter dem Namen der Software nach Aussen hin als Multimedia-Dienstleister auftreten?
Wie Sie wollen. Es muss bei einem Einzelunternehmen oder bei der GBR immer der vollständige Name der Inhaber stehen.
Klaus
P.S: IHK, Bücher und erst mal viel lesen bevor man sich selbständig macht. SIE HAFTEN _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Das mit der IHK ist sicher eine gute Idee. Ich hätte nur schon vorhe gerne einige Dinge geklärt, damit ich weiß worauf es im Gesprüch ankommt.
Darum nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!
<b>Aus Ihren Antworten ergeben sich für mich folgende Fragen:</b>
Wenn also Person B auch ein Gewerbe anmeldet:
Welche Möglichkeiten bestehen, gemeinsam mit Person A nach Außen hin aufzutreten?
Sie sagen eine GbR ist ein Haftungsrisiko. Ist das aber nicht jede Gesellschaftsform die sich Person A und Person B in dieser Situation bietet?
Sie sagen für den Fantasienamen gäbe es den e.K.
Aber hieße es hier nicht auch "Personenname e.K."?
Dürfte man sich selbst z.B. als Fantasiename-Team bezeichnen, solange im Impressum dann Person A und Person B GbR steht?
Und ein Logo mit dem Fantasie- bzw. Produktnamen verwenden?
Person A kann Person B anstellen (Lohn, Sozialabgaben) oder als freien (dann braucht B auch einen Gewerbeschein)
So wie eine Schwalbe noch keinen Sommer macht, macht ein Gewerbeschein noch niemanden selbständig. Entscheidend ist, ob B tatsächlich selbständig tätig wird, also - mit § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB grob gesagt- ob er frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Das mit der IHK ist sicher eine gute Idee. Ich hätte nur schon vorhe gerne einige Dinge geklärt, damit ich weiß worauf es im Gesprüch ankommt.
Darum nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!
Dann der Tip sich ein Buch zu kaufen und zu lesen
Zitat:
Wenn also Person B auch ein Gewerbe anmeldet:
Welche Möglichkeiten bestehen, gemeinsam mit Person A nach Außen hin aufzutreten?
Lesen Sie ein Buch zum Thema Gesellschaftsrecht, das sprengt den Rahmen hier
Zitat:
Sie sagen eine GbR ist ein Haftungsrisiko. Ist das aber nicht jede Gesellschaftsform die sich Person A und Person B in dieser Situation bietet?
GmbH und Limted nur bis zu deren Kapital
Zitat:
Sie sagen für den Fantasienamen gäbe es den e.K.
Aber hieße es hier nicht auch "Personenname e.K."?
Nein sagte ich doch
Zitat:
Dürfte man sich selbst z.B. als Fantasiename-Team bezeichnen, solange im Impressum dann Person A und Person B GbR steht?
Und ein Logo mit dem Fantasie- bzw. Produktnamen verwenden?
Klar, lesen Sie ihm HGB nach wo ihre Firmenangaben stehen müssen.
Nochmal der Rat, erst mal lernen wie das geht. Die Mitbewerber schießen Sie mit Abmahungen schneller ab als Sie denken und das wir dteuer
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.