Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fragen zum Start als Dienstleister
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fragen zum Start als Dienstleister

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fom80
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 11:55    Titel: Fragen zum Start als Dienstleister Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich habe ein paar Fragen (die ich leider mit der Suche nicht klären konnte) und würde mich sehr über Hilfe freuen!

Folgene Situation:

Person A hat ein Gewerbe angemeldet (keine Firma, nur Dienstleistung im Bereich Multimedia), erstellt Websiten etc. und will zusätzlich Nutzungsrechte an einer online zu bedienenden Software anbieten.

Person B will evtl. an den Aufträgen von Person A mitarbeiten, hat aber kein Gewerbe angemeldet.

Person A und Person B sind beides Studenten und ein Paar.

Über eine Website soll die Dienstleistung angepriesen werden.


Dazu jetzt folgende Fragen:

1. Kann Person B als Ansprechpartner auftreten, ohne ein Gewerbe anzumelden?

2. Kann die Dienstleistung weiter über Person A laufen, oder muss eine Gesellschaft her? Wenn ja, welche bietet sich hier an? GbR?

3. Darf Person A bzw. die evtl. Gesellschaft unter einem Nicht-Personen-Namen auftreten? Also unter einem "Fantasienamen"? Unter welchen Bedingungen wäre dies möglich?

4. Die online zu bedienenden Software soll einen Namen bekommen. Muss dieser angemeldet werden? Kann man evtl. auch unter dem Namen der Software nach Aussen hin als Multimedia-Dienstleister auftreten?

Vielen Dank für eure/Ihre Hilfe und Mühe !!!

Hier wird echt ganze Arbeit geleistet! Respekt! Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1. Kann Person B als Ansprechpartner auftreten, ohne ein Gewerbe anzumelden?


Person B will also schwarz in Firma A arbeiten und das dann auch noch öffentlich als Ansprechpartner

Zitat:
2. Kann die Dienstleistung weiter über Person A laufen, oder muss eine Gesellschaft her? Wenn ja, welche bietet sich hier an? GbR?


Person A kann Person B anstellen (Lohn, Sozialabgaben) oder als freien (dann braucht B auch einen Gewerbeschein)
Eine GBR ist ein Haftungsrisiko

Zitat:
3. Darf Person A bzw. die evtl. Gesellschaft unter einem Nicht-Personen-Namen auftreten? Also unter einem "Fantasienamen"? Unter welchen Bedingungen wäre dies möglich?


Dafür gibts den e.K. eingetragenen Kaufmann,

Zitat:
4. Die online zu bedienenden Software soll einen Namen bekommen. Muss dieser angemeldet werden?


Nö

Zitat:
Kann man evtl. auch unter dem Namen der Software nach Aussen hin als Multimedia-Dienstleister auftreten?


Wie Sie wollen. Es muss bei einem Einzelunternehmen oder bei der GBR immer der vollständige Name der Inhaber stehen.

Klaus

P.S: IHK, Bücher und erst mal viel lesen bevor man sich selbständig macht. SIE HAFTEN
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
fom80
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Ein schwieriges Thema ... Geschockt

Das mit der IHK ist sicher eine gute Idee. Ich hätte nur schon vorhe gerne einige Dinge geklärt, damit ich weiß worauf es im Gesprüch ankommt.
Darum nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!

<b>Aus Ihren Antworten ergeben sich für mich folgende Fragen:</b>

Wenn also Person B auch ein Gewerbe anmeldet:
Welche Möglichkeiten bestehen, gemeinsam mit Person A nach Außen hin aufzutreten?

Sie sagen eine GbR ist ein Haftungsrisiko. Ist das aber nicht jede Gesellschaftsform die sich Person A und Person B in dieser Situation bietet?

Sie sagen für den Fantasienamen gäbe es den e.K.
Aber hieße es hier nicht auch "Personenname e.K."?

Dürfte man sich selbst z.B. als Fantasiename-Team bezeichnen, solange im Impressum dann Person A und Person B GbR steht?
Und ein Logo mit dem Fantasie- bzw. Produktnamen verwenden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::

Person A kann Person B anstellen (Lohn, Sozialabgaben) oder als freien (dann braucht B auch einen Gewerbeschein)


So wie eine Schwalbe noch keinen Sommer macht, macht ein Gewerbeschein noch niemanden selbständig. Entscheidend ist, ob B tatsächlich selbständig tätig wird, also - mit § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB grob gesagt- ob er frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das mit der IHK ist sicher eine gute Idee. Ich hätte nur schon vorhe gerne einige Dinge geklärt, damit ich weiß worauf es im Gesprüch ankommt.
Darum nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!


Dann der Tip sich ein Buch zu kaufen und zu lesen

Zitat:
Wenn also Person B auch ein Gewerbe anmeldet:
Welche Möglichkeiten bestehen, gemeinsam mit Person A nach Außen hin aufzutreten?


Lesen Sie ein Buch zum Thema Gesellschaftsrecht, das sprengt den Rahmen hier

Zitat:
Sie sagen eine GbR ist ein Haftungsrisiko. Ist das aber nicht jede Gesellschaftsform die sich Person A und Person B in dieser Situation bietet?


GmbH und Limted nur bis zu deren Kapital

Zitat:
Sie sagen für den Fantasienamen gäbe es den e.K.
Aber hieße es hier nicht auch "Personenname e.K."?


Nein sagte ich doch

Zitat:
Dürfte man sich selbst z.B. als Fantasiename-Team bezeichnen, solange im Impressum dann Person A und Person B GbR steht?
Und ein Logo mit dem Fantasie- bzw. Produktnamen verwenden?


Klar, lesen Sie ihm HGB nach wo ihre Firmenangaben stehen müssen.

Nochmal der Rat, erst mal lernen wie das geht. Die Mitbewerber schießen Sie mit Abmahungen schneller ab als Sie denken und das wir dteuer

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.