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Alwaltskosten...

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.11.04, 20:33    Titel: Alwaltskosten... Antworten mit Zitat

Hallo...
Bitte nicht zu arg schimpfen wenn ich hier im falschen Forum bin, ich wüsste nicht wo es sonst hin passt.

Ich muss nun einen Anwalt einschalten, weil mein Vermieter ein kaputtes fenster nicht ersetzen will. Bzw. der Vermieter ignoriert meine Forderungen einfach indem er sich in Scheigen hüllt.

Nur die Frage...
Wer muss meinen Anwalt bezahlen, wenn ich in einem Rechtsstreit recht bekomme?

Für eine kompetente Anwort waere ich dankbar...

Dieter Grups
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 12.11.04, 09:29    Titel: Re: Alwaltskosten... Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo...
Bitte nicht zu arg schimpfen wenn ich hier im falschen Forum bin, ich wüsste nicht wo es sonst hin passt.

Ich muss nun einen Anwalt einschalten, weil mein Vermieter ein kaputtes fenster nicht ersetzen will. Bzw. der Vermieter ignoriert meine Forderungen einfach indem er sich in Scheigen hüllt.

Nur die Frage...
Wer muss meinen Anwalt bezahlen, wenn ich in einem Rechtsstreit recht bekomme?

Für eine kompetente Anwort waere ich dankbar...

Dieter Grups


    Die Frage, Herr Grups,
    hat tatsächlich mit Anwaltlichem Berufsrecht nichts zu tun, weil sie nicht die Rechtsbeziehung zwischen Anwalt und Mandand betrifft, sondern die Rechtsbeziehung zwischen Ihrem Vermieter und Ihnen.
    Daher nur eine Kurze und abschließende Antwort:
    Es gilt der Grundsatz im Prozeß: Wer verliert, bezahlt. Vorprozessual gilt: Wer mit der geschuldeten Leistung in Verzug gerät, muß i.d.R. die Kosten für die Inanspruchnahme eines Anwaltes übernehmen.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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T.
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 17:15    Titel: Re: Alwaltskosten... Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo...
Bitte nicht zu arg schimpfen wenn ich hier im falschen Forum bin, ich wüsste nicht wo es sonst hin passt.

Ich muss nun einen Anwalt einschalten, weil mein Vermieter ein kaputtes fenster nicht ersetzen will. Bzw. der Vermieter ignoriert meine Forderungen einfach indem er sich in Scheigen hüllt.

Nur die Frage...
Wer muss meinen Anwalt bezahlen, wenn ich in einem Rechtsstreit recht bekomme?


Normalerweise der Verlierer, es gibt aber auch Fälle, wo das Gericht die Kostenverteilung bestimmt hat. Aber ich denke, in Ihrem Fall der Verlierer.
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