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GrinderFX
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 18:49    Titel: Entführung + Foltern Antworten mit Zitat

Wie hoch fällt ca. die strafe aus, wenn man jemanden auf der straße in seinen wagen zieht, ihn mit zu einer halle nimmt, ihn fesselt und dann schwer foltert.

Die tat passiert aus eifersucht und frühere provokation.

Es handelt sich um einen ersttäter.

Täter ist geständig, steht kurz vor dem diplom als ingenieur.
Kann der studienplatz verloren gehen? Bewährung oder gefängnis? Welche finanziellen kosten?
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Puh, das kann wirklich kein Mensch beantworten, der weder die Akten kennt noch in der Hauptverhandlung dabei war Geschockt
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GrinderFX
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte wirklich eine haftstrafe anstehen, kann das studium pausiert werden?
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young miss
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Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 375

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

§ 239
Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Wegen der Folter hängt die Strafe davon ab, ob es eine einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung war.
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GrinderFX
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die zeit der freiheitsberaubung beläuft sich auf ca 1 stunde.
Und der grad ist schwere körperverletzung.
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Schwerer Junge
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 155
Wohnort: Lauenburg

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Schwere Körperverletzung?


Zitat:

§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



Ich bezweifle, dass eines dieser Merkmale zutrifft, aber ich könnte mich auch irren.
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 20:03    Titel: Re: Entführung + Foltern Antworten mit Zitat

GrinderFX hat folgendes geschrieben::
Wie hoch fällt ca. die strafe aus, wenn man jemanden auf der straße in seinen wagen zieht, ihn mit zu einer halle nimmt, ihn fesselt und dann schwer foltert.


Kommt darauf an ob Du für einen US-Geheimdienst tätig bist... Sehr böse Böse Böse
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Wie ich unsere deutschen Gerichte so kenne, wird wohl eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren dabei rauskommen. Man will ja dem Ersttäter nicht gleich seine Zukunft verbauen. Das Opfer ist hierbei gänzlich nebensächlich. Aber meine Ausführungen sind rein fiktiv.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welche finanziellen kosten?

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Therapiekosten - da kann einiges zusammen kommen. Wird üblicherweise im Zivilprozess entschieden.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Hallöle

Wie ich unsere deutschen Gerichte so kenne, wird wohl eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren dabei rauskommen. Man will ja dem Ersttäter nicht gleich seine Zukunft verbauen. Das Opfer ist hierbei gänzlich nebensächlich. Aber meine Ausführungen sind rein fiktiv.

Grüssle



Also ich gehe mal davon aus, daß Sie den Eingangs geschilderten Sachverhalt nicht gelesen haben, denn ansonsten ist so ein Blödsinn kaum zu ertragen.

Jemanden ins Auto zu zerren, ihn an einen ungestörten Ort zu verbringen, um ihn dann schwer körperlich und seelisch zu mißhandeln stellt keine Affekthandlung mehr dar und zeugt von extremer gewaltbereitschaft, welche der Täter (krankhaft oder willentlich) nicht kontrollieren konnte.

Bei der Schilderung würde mich auch nicht wundern, wenn ein psychologisches Gutachten des Opfers die in §226/1/3 genannte geistige Schädigung bescheinigen würde. (Über eine Stunde schwerer Folter in Todeserwartung zu erstragen führt nahezu unausweichlich zu bleibenden psychischen Schäden).
Somit ist §239/3/2 erfüllt.
Ich denke nicht, daß der Täter hier mit einem Blauen Auge davonkommen wird.
_________________
Auszug aus dem FDR-Knigge:

Bleiben Sie so höflich, wie Sie selbst behandelt werden wollen.

Rechnen Sie immer damit, dass Ihr Gegenüber Sie missverstanden haben könnte...
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.04.06, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Interessieren könnte auch bei einer nur abstrakten Bewertung, WARUM das ganze sich abspielte, maW welche Motivation hatte der Täter/könnte der Täter gehabt haben?
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtswahrer hat folgendes geschrieben::
Interessieren könnte auch bei einer nur abstrakten Bewertung, WARUM das ganze sich abspielte, maW welche Motivation hatte der Täter/könnte der Täter gehabt haben?



GrinderFX hat folgendes geschrieben::
Die tat passiert aus eifersucht und frühere provokation.

_________________
Auszug aus dem FDR-Knigge:

Bleiben Sie so höflich, wie Sie selbst behandelt werden wollen.

Rechnen Sie immer damit, dass Ihr Gegenüber Sie missverstanden haben könnte...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Raymond hat folgendes geschrieben::

GrinderFX hat folgendes geschrieben::
Die tat passiert aus eifersucht und frühere provokation.


.... und da der Täter eine schwere Kindheit hatte, konnte er mit dieser Situation nicht anders umgehen.

Aber das ist jetzt nur eine Vermutung.

Ansonsten § 46 StGB lesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/46.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.04.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Provokation hatte ich schon gelesen, aber welcher Art oder worin soll die bestehen?
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GrinderFX
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der täter hatte keine schwere kindheit und kommt aus normalem haus.
Das opfer ist angehender psychologe, der offensichtlich versucht seine gelernten fähigkeiten zu mißbrauchen.
Die provokationen sind teilweise beleidigungen und androhungen zur gewalt, sowie erpressung.
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