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Totes Alibi

 
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Schwerer Junge
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 155
Wohnort: Lauenburg

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 19:20    Titel: Totes Alibi Antworten mit Zitat

Person A wird einer Straftat beschuldigt.
Person B kann Person A ein Alibi geben.
Person A nennt der Polizei den Namen des Alibis, Person B wird vorgeladen.

Auf dem Weg zur Polizeiwache wird Person B überfahren und stirbt, kann das Alibi also nicht bestätigen.
Ist Person A damit schon verurteilt?



Wie sehe es aus, wenn Person B das Alibi schon bei der Pol bestätigt hat, aber bei der Verhandlung als Zeuge auftreten muss und kurz vor der Verhandlung verstirbt?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Der Beamte der das Gespräch entgegen genommen hat, wäre Zeuge vom Hörensagen.


Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist Person A damit schon verurteilt?


Natürlich nicht, denn das würde ja bedeuten, dass jeder, der kein "Alibi" hat, automatisch verurteilt wird.
Kommt darauf an, was es für Beweise bzw. Indizien für die Täterschaft des A gibt und darauf, wovon sich das Gericht am Ende eine Überzeugung bildet.
Hat er ein Motiv? Gibt es Zeugen?
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