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Person A wird einer Straftat beschuldigt.
Person B kann Person A ein Alibi geben.
Person A nennt der Polizei den Namen des Alibis, Person B wird vorgeladen.
Auf dem Weg zur Polizeiwache wird Person B überfahren und stirbt, kann das Alibi also nicht bestätigen.
Ist Person A damit schon verurteilt?
Wie sehe es aus, wenn Person B das Alibi schon bei der Pol bestätigt hat, aber bei der Verhandlung als Zeuge auftreten muss und kurz vor der Verhandlung verstirbt?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 06.04.06, 20:18 Titel:
Hallöle
Der Beamte der das Gespräch entgegen genommen hat, wäre Zeuge vom Hörensagen.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Natürlich nicht, denn das würde ja bedeuten, dass jeder, der kein "Alibi" hat, automatisch verurteilt wird.
Kommt darauf an, was es für Beweise bzw. Indizien für die Täterschaft des A gibt und darauf, wovon sich das Gericht am Ende eine Überzeugung bildet.
Hat er ein Motiv? Gibt es Zeugen?
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