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bedarf der Erwerb einer gaspistole einer Erlaubnis gem WaffG

 
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TingelTangel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 23:09    Titel: bedarf der Erwerb einer gaspistole einer Erlaubnis gem WaffG Antworten mit Zitat

Hallo,
Es handelt sich um eine Pistole der Fa. Geco, Modell „P 225“, die mit dem PTB-Kennzeichen versehen ist. Zum Führen in der Öffentlichkeit bedarf es einer Erlaubnis(kleiner Waffenschein) aber gibt es im WaffG auch eine Vorschrift, dass es zum Erwerb einer solchen Gaspistole einer Erlaubnis bedarf?
Vielen Dank im Voraus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.06, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Erwerb und Besitz sind frei (für Personen ab 18 Jahren). Sonstige Verbote (z.B. § 42 WaffG) müssen beachtet werden, da diese Gegenstände unter den Waffenbegriff des Waffengesetzes fallen.

Grundlage:
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 Waffengesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_75.html

Ohne diese Regelung wäre der Erwerb oder Besitz nach § 2 grundsätzlich erlaubnispflichtig, wie auch andere Arten des Umganges (z.B. Bearbeiten, Herstellen, Handel treiben).
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TingelTangel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die rasche & hilfreiche Antwort!
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