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Verfasst am: 11.11.04, 20:37 Titel: Nachweis von Anwaltsfehlern im Schadenersatzprozeß
Was mich schon immer mal interessierte:
Ich beauftrage einen Anwalt um Schadenersatz von einem Dritten zu forden.
Anwalt macht Fehler (versäumt z.B. Verjährungsfristen).
Wie weise ich den mir entstandenen Schaden nach?
Scheinbar wird der "Ursprungsfall" dabei durchgespielt! Wer entscheidet dabei, ob ich diesen "fiktiv" gewinne?
Das kann doch bei hochkomplexer Materie, die sich bis zum EuGh zieht (z.B. Immofonds, Verbraucherkreditgesetz u. ä.) dann nicht von einem Instanzgericht entschieden werden!?
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