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Rechnung vom Vermesser nach 4Jahren Verwirkt?

 
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reikes
Gast





BeitragVerfasst am: 11.11.04, 21:25    Titel: Rechnung vom Vermesser nach 4Jahren Verwirkt? Antworten mit Zitat

Hallo,

Jemand gab am 1.3.1999 einem öffentlich bestellten Vermesser im Land Brandenburg den Auftrag einer Nutzungsartenänderung eines Grundstückes.
Am 7.8.2000 erfolgte auch die Übernahme in das Kataster und ein Kostenbescheid des Amtes, der auch fristgerecht beglichen wurde.

Vor kurzem kam vom Vermesser eine Rechnung über seine erbrachte Leistung aus 1999/2000, mit dem Hinweis, dass er durch ein Versehen seinerseits die Akte
abgelegt hatte ohne eine Rechnung zu erstellen.
Leider wurde nicht, entsprechend dem Rechtsbehelf, innerhalb 4 Wochen Widerspruch eingelegt, sondern erst nach der ersten Zahlungsaufforderung (nach ca. 6 Wochen), mit dem Hinweis dass die Angelegenheit Verwirkt sei.

Wie verhält sich die Rechtslage, ist die Forderung wirklich verwirkt oder gibt es hierbei einen Haken ? Es scheint ja sowas wie ein Verwaltungsakt zu sein, und da ist wohl alles anders als im richtigen Leben?

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
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reikes
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 09:00    Titel: Kostenbescheid Antworten mit Zitat

Und wo liegt der Unterschied zwischen Kostenbescheid und Rechnung wenn Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt wurden?
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gastww
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.04, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

wen Du den Vermesser nicht beauftrag hast, brauchst Du ihn nicht zu bezahlen. Gegen den Kostenbescheid vom Amt wirst Du Dich nicht wehren können.
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