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Verfasst am: 09.04.06, 02:42 Titel: Was bedeutet Garagenunterstellung?
Hallo!
Wenn A sein Kfz versichert und dabei angibt, daß sein Fahrzeug regelmäßig nachts in der Garage abgestellt wird (was auch stimmt) und dann eines Abends während eines Theaterbesuches seine Scheibe eingeschlagen wird, sagen wir mal gegen 23.00 Uhr, muss er den Schaden dann selber tragen?
Glasbruch sollte eigentlich über die Teilkasko versichert sein; da mal schauen ob der Schaden höher ist als der Selbstbehalt.
Aber es ist wohl eher die Frage, ob der Schaden grundsätzlich versichert ist:
Wenn mit dem Wagen zum Theater gefahren wurde und dort auf dem Parkplatz/Parkhaus die Scheibe eingeschlagen wurde würde ich den VSchutz bejahen (über Teilkasko).
Stand das Auto dagegen daheim auf der Straße/in der Auffahrt/vor der Garage wird es kniffelig. Da stellt sich die Frage, ob der Wagen aus Versehen (Augenblicksversagen) nicht in der Garage stand, z.B. weil es später in der Nacht noch genutzt werden sollte. _________________ MfG,
Duisburger
einfach mal in die Tarifbestimmungen schauen- bei uns wie folgt: Das Fahrzeug muss überwiegend nachts, d. h. zwischen 22 und 6 Uhr, in einer abschließbaren Garage abgestellt sein.
Es würde also dann ein Problem ergeben, wenn die Garage so zugestellt ist, dass man das Auto überhaupt nicht reinstellen kann
Zu dem o. g. Fall: M. E. kein Problem mit dem Versicherungsschutz, da sowieso unterwegs passiert und nicht zuhause (und damit die Voraussetzung für den Garagenparkplatz fehlt). _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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