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Markenrechtsverletzung bei Internetauktionshaus [Name geändert]

 
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bisaflor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 13:51    Titel: Markenrechtsverletzung bei Internetauktionshaus [Name geändert] Antworten mit Zitat

Hallo
habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein T-Shirt ersteigert, das von einer bestimmten Marke/Designer produziert wird. In der Artikelbezeichnung wird darauf hingewiesen, dass es dieses Shirt von diesem Designer für viel Geld gibt, jedoch auch das Shirt was ich ersteigert habe für wenig Geld da es von einer anderen Firma mit Abwandlungen hergestellt wird. Nun passt dieses Shirt mir nicht und ich stelle es genau so wieder ein bis auf den Zusatz, dass ich es selber ersteigertt habe. Okay und da war mein Fehler. Letzte Woche schmeisst Internetauktionshaus [Name geändert] den Artikel raus wegen Markenmissbrauch mit dem Hinweis der Designer hat sich beschwert. Okay ich verstehe welchen Fehler ich begangen habe.
Gestern bekomme ich dann von einem Anwalt ein Schreiben, in der der Designer eine Forderung auf macht. Ich muss binnen einer Woche eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und 755,80 € zahlen. Diese 755,80 € berechnen sich aus einem Gegenstandswert von 15000 € plus Post- und Telekommunikationspauschale.
Nun aber meine Frage: Woher kommt dieser Gegenstandswert bzw. woraus berchnet der sich? Und ist dieses Vorgehen okay?sollte ich dagegen etwas unternehmen oder einfrach zahlen?
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde hier mal interessieren, ob Internetauktionshaus [Name geändert] die Daten einfach so rausgeben darf...
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bisaflor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier aus Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten


Gibt Internetauktionshaus [Name geändert] Ihre Daten an andere weiter?

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Eine Datenweitergabe kann zudem erfolgen, wenn Sie ihr zugestimmt haben.

Wenn es der Aufklärung eines Missbrauchs des Internetauktionshaus [Name geändert]-Marktplatzes dient oder zur allgemeinen Rechtsverfolgung, werden personenbezogene Daten an die Strafverfolgungsbehörden sowie ggf. an geschädigte Dritte weitergeleitet. Dies gilt auch, wenn das Nutzungsverhältnis bereits beendet sein sollte. Voraussetzung für eine Weitergabe ist allerdings, dass Internetauktionshaus [Name geändert] begründete und dokumentierte Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Internetauktionshaus [Name geändert]-Marktplatzes vorliegen. Eine Weitergabe ist außerdem gestattet, wenn Dritte im Auftrag von Internetauktionshaus [Name geändert] Daten verarbeiten.

Hier einige beispielhafte Situationen, in denen personenbezogene Daten verwendet und weitergegeben werden:

Internetauktionshaus [Name geändert]-Gemeinschaft

Auf dem Internetauktionshaus [Name geändert]-Marktplatz handeln Sie unter einem Pseudonym. Dennoch können Sie von anderen Internetauktionshaus [Name geändert]-Mitgliedern aufgrund vorangegangener Geschäftskontakte identifiziert werden. Mitglieder können unter Ihrem Pseudonym Ihre Gebote sehen, im Bewertungsforum Ihre Bewertungen nachlesen usw. Trotz Ihrer pseudonymisierten Teilnahme am Internetauktionshaus [Name geändert]-Marktgeschehen gibt es also für unsere Gemeinschaft Wege, ihre Handelsaktivitäten festzustellen. So können Sie etwa während eines Angebots mit einem anderen Mitglied per E-Mail in Kontakt treten. Diese E-Mails enthalten anonymisierte personenbezogene Daten

Externe Serviceprovider

Einige Unternehmen bieten Dienstleistungen an, die im Zusammenhang mit Internetauktionshaus [Name geändert] stehen (z.B. Treuhandservice, Versandservice). Wenn Sie diese Dienste nutzen und dort personenbezogene Daten zur Verfügung stellen oder die Erlaubnis zur Datenspeicherung geben, unterliegt der Gebrauch Ihrer Daten den Datenschutzregelungen dieses Unternehmens. Um Ihnen die Nutzung des Internetauktionshaus [Name geändert]-Marktplatzes zu erleichtern, unterstützen wir teilweise diese Unternehmen mit der Weitergabe personenbezogener Daten. Dies erfolgt jedoch nur, wenn Sie sich bei dem Kooperationspartner angemeldet haben und der Weitergabe Ihrer Daten durch Internetauktionshaus [Name geändert] separat ausdrücklich zugestimmt haben.. Da wir die Nutzung von Daten durch andere Unternehmen nicht überprüfen können, sollten Sie sich über deren Umgang mit Ihren Daten informieren, bevor Sie sie nutzen.

Interne Serviceprovider

Internetauktionshaus [Name geändert] beauftragt interne Serviceprovider zur Unterstützung bei der Datenverarbeitung (z.B. Untersuchungen, Cafés) und gibt dazu personenbezogene Daten an diese Unternehmen weiter. Teilweise erfragt ein solcher interner Serviceprovider die notwendigen Informationen direkt von Ihnen. In allen Fällen unterliegen diese Unternehmen unseren Datenschutzgrundsätzen. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten ist untersagt.

Verbundene Unternehmen

Der Internetauktionshaus [Name geändert]-Marktplatz wird weltweit von unterschiedlichen Internetauktionshaus [Name geändert]-Gesellschaften betrieben. Damit Sie unseren Markplatz international nutzen können, übermitteln, verarbeiten und verwenden die Internetauktionshaus [Name geändert]-Gesellschaften die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten. Die Gesellschaften unterliegen den hier aufgeführten Datenschutzgrundsätzen.

VeRI-Programm

Zum Schutz von Inhabern gewerblicher Schutzrechte bietet Internetauktionshaus [Name geändert] das VeRI-Programm an. Verletzen Angebote die gewerblichen Schutzrechte oder andere Rechte von VeRI-Mitgliedern, gibt Internetauktionshaus [Name geändert] die Kontaktdaten des Verkäufers an diese heraus, damit die Möglichkeit besteht, dass diese etwaige Streitigkeiten miteinander klären.

Öffentliche Stellen und auskunftsberechtigte Dritte

Internetauktionshaus [Name geändert] ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage bestimmten öffentlichen Stellen Auskunft zu erteilen. Dies sind Strafverfolgungsbehörden, Behörden, die bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten verfolgen und die Finanzbehörden. Weiterhin haben bestimmte Verbraucher- und Wettbewerbsschutzverbände einen gesetzlichen Anspruch auf Datenherausgabe.
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Anwalt ist aber keine Strafverfolgende Behörde!
Ich kenn das so, dass Testkäufe gemacht werden. Da die T-shirts aber gar nicht verkauft wurden, wundert mich das Ganze etwas...
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bisaflor
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die letzte Antwort vestehe ich nicht so recht.

Ich muss den Fall nur bis nächsten Montag geklärt haben, da bis dahin das Geld und die Erklärung von mir verlangt wird.

Hier noch der Vorwurf der von Internetauktionshaus [Name geändert] kommt:

XY hat uns mitgeteilt, dass durch diese(n) Artikel seine Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden. Wenn Internetauktionshaus [Name geändert] durch einen Rechteinhaber auf eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum hingewiesen wird, muss Internetauktionshaus [Name geändert] den Artikel entfernen, um bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfuellen.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die Gruende fuer das Entfernen des/r Artikel(s) zu verstehen:

Es ist verboten, durch die Nennung von artikelfremden Markennamen in der Artikelbeschreibung den guten Ruf einer Marke auszunutzen. Dies gilt auch fuer die Nennung unwesentlich abgewandelter Markennamen.

Darueberhinaus ist es verboten, eine Gewaehrleistung fuer die Echtheit und Rechtmaessigkeit des angebotenen Artikels auszuschliessen.

Markeninhaber investieren in der Regel viel Zeit und Geld in den Schutz ihres Markenimages. Der Markeninhaber hat festgestellt, dass Ihr Angebot eine unerlaubte Bezugnahme auf seine Produkte unter Nennung seiner Marke enthält.
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 14:39    Titel: Re: Markenrechtsverletzung bei Internetauktionshaus [Name geändert] Antworten mit Zitat

bisaflor hat folgendes geschrieben::
habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein T-Shirt ersteigert, das von einer bestimmten Marke/Designer produziert wird. In der Artikelbezeichnung wird darauf hingewiesen, dass es dieses Shirt von diesem Designer für viel Geld gibt, jedoch auch das Shirt was ich ersteigert habe für wenig Geld da es von einer anderen Firma mit Abwandlungen hergestellt wird. Nun ... stelle [ich] es genau so wieder ein bis auf den Zusatz, dass ich es selber ersteigertt habe. [...]. Letzte Woche schmeisst Internetauktionshaus [Name geändert] den Artikel raus wegen Markenmissbrauch mit dem Hinweis der Designer hat sich beschwert.


Wer (nachgemachte) Waren mit dem Hinweis "im XYZ - Stil" anbietet, der benutzt das Zeichen XYZ gerade NICHT markenmäßig, sodaß unter Berufung auf ein eingetragenes Markenrecht am Zeichen XYZ kein Verbot gerechtfertigt ist.

Siehe auch OLG Frankfurt, Urteil vom 27.07.2004 - 6 W 80/04

„Eine edle Brosche im CARTIER-Stil“.
Markenrechtliche Ansprüche (§ 14 MarkenG) bestehen nicht.
http://www.beckmannundnorda.de/cartierstil.html
http://www.aufrecht.de/3509.html

Zitat:
Okay ich verstehe welchen Fehler ich begangen habe.


Das bezweifle ich!
Es kommt nämlich keine Markenverletzung in Betracht, sondern höchstens ein unlauteres Wettbewerbsverhalten ( unlauteres Werben für Nachahmungen von Markenwaren mit Vergleichen, in denen die fremde Marke bzw. der Hersteller erkennbar gemacht wird). Wettbewerbsrechtliche Vorschriften ( § 6 UWG - Vergleichende Werbung ) gelten aber nur für gewerblich tätige Anbieter.

Zitat:
Gestern bekomme ich dann von einem Anwalt ein Schreiben, in der der Designer eine Forderung auf macht. Ich muss binnen einer Woche eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und 755,80 € zahlen. Diese 755,80 € berechnen sich aus einem Gegenstandswert von 15000 € plus Post- und Telekommunikationspauschale.
Nun aber meine Frage: Woher kommt dieser Gegenstandswert bzw. woraus berchnet der sich?


Als Gegenstand der Anwaltstätigkeit wird wohl die (außergerichtliche) Geltendmachung eines (vermeintlichen) Anspruchs auf Unterlassung zukünftiger Verletzungen des Wettbewerbsrechts bzw. der Markenrechte anzusehen sein.

Und der "Wert" dieser unterschiedlichen Unterlassungs-Ansprüche ist das (wirtschaftliche) Interesse daran, daß
a) das unlautere Wettbewerbsverhalten ein für allemal unterbleibt, bzw.
b) der Markeninhaber nicht mehr darin behindert wird, als einziger das von ihm gewählte Markenzeichen zur Kennzeichnung seiner Waren(verantwortlich) zu benutzen.

Die Bemessung dieses Werts orientiert sich vermutlich daran, was Gerichte in der Vergangenheit als Streitwert in gerichtlichen wettbewerbsrechtlichen bzw. markenrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten festgesetzt hatten ( Wettbewerb: 4.000 - 20.000, Marken: 25.000 - 500.000)

Zitat:
Und ist dieses Vorgehen okay?


Nein.

Ein Verstoß gegen Markenrecht liegt nicht vor, und ohne gewerbliches Handeln kann auch kein Verstoß gegen "Wettbewerbsvorschriften" zum Vorwurf gemacht werden.

Zitat:
sollte ich dagegen etwas unternehmen oder einfrach zahlen?


Wer möchte, darf Zahlungsforderungen freiwillig auch dann nachkommen, wenn der andere gar kein (einklagbares) Recht hat, das verlangte einfordern zu dürfen.

mbG
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