Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pflicht zur Musterlösung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pflicht zur Musterlösung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schmidtl_dd
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 17:29    Titel: Pflicht zur Musterlösung? Antworten mit Zitat

Hallo

Ich würde gern wissen, ob eine Hochschule (oder weiter gefasst, jede Schule?) die Pflicht hat, kei Klausurrückgabe (oder wenn der Student sein Recht auf Einichtnahme wahrnimmt) eine Musterlösung anzubieten?

Wie sonst soll der Student die Bewertung seine Leistungen nachvollziehen können, oder sich ggf auf eine Nachprüfung vorbereiten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 02:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, gibt es nicht.

Indem er sich mit den aus der Korrektur zu Tage tretenden Kritikpunkten auseinandersetzt.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schmidtl_dd
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Korrektur jedoch nur daraus besteht, dass am Rande die für jede Aufgabe erteilten Punkte stehen, wird das auseinandersetzen mit Kritikpunkten schwer...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

schmidtl_dd hat folgendes geschrieben::
Wenn die Korrektur jedoch nur daraus besteht, dass am Rande die für jede Aufgabe erteilten Punkte stehen, wird das auseinandersetzen mit Kritikpunkten schwer...


Dann kann ggf. die Korrektur beanstandet werden, es begründet jedoch keine Verpflichtung zur Herausgabe einer "Musterlösung".
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.