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Verfasst am: 24.03.06, 17:29 Titel: Pflicht zur Musterlösung?
Hallo
Ich würde gern wissen, ob eine Hochschule (oder weiter gefasst, jede Schule?) die Pflicht hat, kei Klausurrückgabe (oder wenn der Student sein Recht auf Einichtnahme wahrnimmt) eine Musterlösung anzubieten?
Wie sonst soll der Student die Bewertung seine Leistungen nachvollziehen können, oder sich ggf auf eine Nachprüfung vorbereiten?
Indem er sich mit den aus der Korrektur zu Tage tretenden Kritikpunkten auseinandersetzt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Wenn die Korrektur jedoch nur daraus besteht, dass am Rande die für jede Aufgabe erteilten Punkte stehen, wird das auseinandersetzen mit Kritikpunkten schwer...
Wenn die Korrektur jedoch nur daraus besteht, dass am Rande die für jede Aufgabe erteilten Punkte stehen, wird das auseinandersetzen mit Kritikpunkten schwer...
Dann kann ggf. die Korrektur beanstandet werden, es begründet jedoch keine Verpflichtung zur Herausgabe einer "Musterlösung". _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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