Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
meine Mutter hatte letztens einen Unfall an dem sie keine Schuld hatte. Der dabei entstandene Schaden wurde innerhalb von 9 Tagen in der Werkststatt reperiert und von der Versicherung des Unfallverursachers auch anstandslos bezahlt.
Für diese Zeit hat sich meine Mutter natürlich ein Auto von einer Autovermietung geliehen. Diese Autovermietung wurde von unserem (Wortsperre: Firma)-Händler auch empfohlen. Sie hat sich also ein gleichwertiges Auto ((Wortsperre: Firma) 3.18i - das Auto in der Werkstatt war ein (Wortsperre: Firma) 3.18i-Kombi) für 190 Euro pro Tag geliehen und ihr wurde dabei auch versichert dass die anfallenden Kosten alleine von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt würden.
Das Gegenteil trat aber ein: Die Versicherung weigert sich heute mehr als 59 Euro pro Tag zu bezahlen, demzufolgen hätten wir die Summe von 1179 Euro (für die 9 Tage Nutzung) selbst aufzubringen.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass dies wirklich stimmen sollte, kenne mich aber mit rechtlichen Dingen nicht so gut aus. Deswegen meine Frage: Müssen wir den Betrag wirklich zahlen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen könnte!
MfG Peter
also sehe ich das richtig: meine mutter muss aufjedenfall nichts zahlen:
a) weil die autovermietung über eventuell doch auftretende kost für den geschädigten nicht informiert hat und eventuell
b) weil die kosten der autovermietung im schnitt liegen
jetzt ist natürlich die frage, was der schnitt ist. ist 190 euro zu hoch? im grunde genommen könnte dies mir aus dem zuerst genannten grunde aber egal sein..
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.03.06, 20:44 Titel:
Twix19 hat folgendes geschrieben::
danke denotto, du hast mir sehr weitergeholfen.
also sehe ich das richtig: meine mutter muss aufjedenfall nichts zahlen:
a) weil die autovermietung über eventuell doch auftretende kost für den geschädigten nicht informiert hat und eventuell
b) weil die kosten der autovermietung im schnitt liegen
jetzt ist natürlich die frage, was der schnitt ist. ist 190 euro zu hoch? im grunde genommen könnte dies mir aus dem zuerst genannten grunde aber egal sein..
Erstmal: Forenregeln lesen und dabei lernen, daß konkrete Rechtsberatung hier verboten ist.
Dann: mit dem kommentarlosen Einstellen von Links ist i.d.R. niemandem geholfen, wie sich hier exemplarisch zeigt.
Der erste Link sagt aus, daß der Geschädigte einerseits nicht verpflichtet ist, nach dem günstigsten Angebot zu suchen. Andererseits ist dort von nicht so gravierend und kurze Dauer die Rede. Beides sind Begriffe, die von jedem Amtsgericht unterschiedlich ausgelegt werden können.
Das Urteil aus dem zweiten Link sollte tatsächlich jedem Autovermieter bekannt sein und von ihm auch beachtet werden. Allerdings handelt es sich auch bei diesem Urteil um ein Amtsgerichtsurteil. Urteile dieser Instanz können nach meiner Kenntnis von jedem anderen Gericht ignoriert werden. Heißt: das andere Gericht kann auch ein genau gegenteiliges Urteil fällen.
Das Urteil aus dem dritten Link ist zwar ein OLG-Urteil und damit schon deutlich 'wertvoller', aber ich behaupte mal, ohne Unterstützung eines (guten) Anwaltes hilft Ihnen auch dieses Urteil nur bedingt weiter.
Zu Ihren Fragen:
a) der Autovermieter muß nur auf die Möglichkeit des Abzugs der Eigenersparnis hinweisen. Hat er das nicht getan, müßte das im Zweifel der Mieter beweisen - ich behaupte jetzt mal ganz locker, der Vermieter wird behaupten, diesen Hinweis selbstverständlich gegeben zu haben.
b) das weiß hier niemand. denotto hat in seinem zweiten Beitrag ja schon auf ein deutlich günstigeres Angebot hingewiesen (immerhin etwas sinnvolles, auch wenn ich den Preis nicht nachvollziehen kann...). Wenn ich mir die Internetpreise des bekannten Autovermieters aus Pullach anschaue, kostet ein 318 Touring für neun Tage 465,- €, eine Klasse darunter 442,- €.
Das heißt aber noch gar nichts. Die Preise im Unfallersatzgeschäft weichen nach meiner Kenntnis deutlich von den normalen Preisen im Tagesgeschäft ab. Daher würde ich mal bei anderen Vermietern am Ort nachfragen, was ein Fahrzeug dort unter den gleichen Voraussetzungen (also Unfallersatzfahrzeug!) kosten würde. Sicherheitshalber nicht die ganze Story erzählen, sondern so tun, als ob es um einen aktuellen Fall ginge. Diese Preise würde ich mit dem von mir bezahlten Preis vergleichen und, falls die Abweichung nicht gravierend ist (Auslegungssache!), das der Versicherung mitteilen.
Unabhängig davon würde ich die Versicherung schriftlich auffordern, mir nachvollziehbar zu erklären, wie sie auf 'ihren' Preis kommt bzw. einen entsprechenden Vermieter am Ort nachzuweisen. Möglicherweise ist der Preis nur ein Versuchsballon, so nach dem Motto 'Wenn der sich nicht wehrt, haben wir gespart!'. Dazu noch ein Tip: falls die Versicherung einen Scheck schickt, sollte man vor der Einlösung sehr genau das Kleingedruckte lesen, da verstecken sich gern unangenehme Überraschungen!
Außerdem sollte man noch prüfen, ob die Versicherung nicht für weniger Tage bezahlt, als die Reparatur gedauert hat. Wenn ich mich nicht täusche, wird ein Ersatzfahrzeug nur für die Reparaturdauer gezahlt, die der Sachverständige in seinem Gutachten ansetzt (bei dem heir geschilderten Fall gehe ich mal vom Vorhandensein eines Sachverständigengutachtens aus). Wie lange die Werkstatt dann tatsächlich an der Kiste rumschraubt, ist für die Zahlung des Ersatzfahrzeuges letztlich egal. Aber wie gesagt: ich kann mich da auch täuschen.
Und wenn alles andere nicht hilft, würde ich mit dem Autovermieter ein 'seelsorgerliches Gespräch' mit dem Ziel eines akzeptablen Preises führen... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Erstmal: Forenregeln lesen und dabei lernen, daß konkrete Rechtsberatung hier verboten ist.
Es war der große Vorsitzende Mao-Tse-Tung, der einst sagte: "Der Stein, den sie gegen uns erhoben haben, wird auf ihre eigenen Füße zurückfallen."
Zitat:
Zu Ihren Fragen:
a) der Autovermieter muß nur auf die Möglichkeit des Abzugs der Eigenersparnis hinweisen. Hat er das nicht getan, müßte das im Zweifel der Mieter beweisen - ich behaupte jetzt mal ganz locker, der Vermieter wird behaupten, diesen Hinweis selbstverständlich gegeben zu haben.
auch hier hilft google weiter
Zitat:
Unabhängig davon würde ich die Versicherung schriftlich auffordern, mir nachvollziehbar zu erklären, wie sie auf 'ihren' Preis kommt bzw. einen entsprechenden Vermieter am Ort nachzuweisen. Möglicherweise ist der Preis nur ein Versuchsballon, so nach dem Motto 'Wenn der sich nicht wehrt, haben wir gespart!'.
ist die versicherung zu einer antwort verpflichtet?
Zitat:
Wenn ich mich nicht täusche, wird ein Ersatzfahrzeug nur für die Reparaturdauer gezahlt, die der Sachverständige in seinem Gutachten ansetzt (bei dem heir geschilderten Fall gehe ich mal vom Vorhandensein eines Sachverständigengutachtens aus). Wie lange die Werkstatt dann tatsächlich an der Kiste rumschraubt, ist für die Zahlung des Ersatzfahrzeuges letztlich egal.
da wär doch aber mal eine quelle angebracht bzw. ein nachweis...
was soll denn dieses Nachtreten? Selbst wenn der Biber hier nicht recht haben sollte (ich hab´s jetzt nur gelesen, aber nicht überprüft), dann könnte man ihm das auch anders sagen.
Bitte nicht so aggressiv werden (ich bin harmoniesüchtig)
Grüße, Mogli (der auch manchmal danebenliegt und hofft, dass das dann jemand merkt und korrigiert - aber bitte nicht in diesem Ton).
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.03.06, 11:53 Titel:
Danke, mogli. Ich reagiere inzwischen einfach nicht mehr (na gut, meistens jedenfalls ) und denke mir, der geneigte Leser kann sich sein eigenes Urteil bilden. Wobei es grundsätzlich hilfreich wäre, wenn nicht nur in Rätseln gesprochen würde... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
also ich fand jetzt denotto nicht so aggressiv wie ihr es hinstellt...naja egal. ich muss mich bei euch allen bedanken, dass ihr euch die zeit genommen habt zu anworten. das ist heute nicht immer so selbstverständlich.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.