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Verfasst am: 12.11.04, 00:37 Titel: Überstunden und Unfallversicherungsschutz
Liebe Forenteilneher
Die Küchernleiterin eines Alteneheimes macht wg. eines Festes Überstunden.
Die Gesamtarbeitszeit an diesem Tag beträgt 13,75 Std. ohne Pausenabzug.
Ist es richtig, dass bei einem Unfall jenseits der gesetzl. zulässigen tägl. Arbeitszeit der Versicherungsschutz der gesetz. Unfallversicherung erlischt?
Wenn ja, wer trägt in einem solchen Fall die Kosten?
Hat eine AN dann einen Anspruch gegen den AG?
Verfasst am: 12.11.04, 10:11 Titel: Re: Überstunden und Unfallversicherungsschutz
Mike68 hat folgendes geschrieben::
Liebe Forenteilneher
Die Küchernleiterin eines Alteneheimes macht wg. eines Festes Überstunden.
Die Gesamtarbeitszeit an diesem Tag beträgt 13,75 Std. ohne Pausenabzug.
Ist es richtig, dass bei einem Unfall jenseits der gesetzl. zulässigen tägl. Arbeitszeit der Versicherungsschutz der gesetz. Unfallversicherung erlischt?
Wenn ja, wer trägt in einem solchen Fall die Kosten?
Hat eine AN dann einen Anspruch gegen den AG?
Ich danke für eure Antworten
Gruß Mike
Nein, der Versicherungsschutz erlischt nicht.
Egal, ob die Überstunden angeordnet waren oder der Arbeitnehmer es von sich aus macht, um die Arbeit zu schaffen. Es wird unterstellt, dass der Arbeitnehmer (subjektiv) im Interesse des Arbeitgebers handelt.
Ein Unfall während der eigentlich unzulässigen Überstunden oder auf dem Weg nach Hause danach ist ein Arbeitsunfall/Wegeunfall.
Verfasst am: 12.11.04, 10:11 Titel: Re: Überstunden und Unfallversicherungsschutz
Mike68 hat folgendes geschrieben::
Liebe Forenteilneher
Die Küchernleiterin eines Alteneheimes macht wg. eines Festes Überstunden.
Die Gesamtarbeitszeit an diesem Tag beträgt 13,75 Std. ohne Pausenabzug.
Ist es richtig, dass bei einem Unfall jenseits der gesetzl. zulässigen tägl. Arbeitszeit der Versicherungsschutz der gesetz. Unfallversicherung erlischt?
Wenn ja, wer trägt in einem solchen Fall die Kosten?
Hat eine AN dann einen Anspruch gegen den AG?
Ich danke für eure Antworten
Gruß Mike
Nein, der Versicherungsschutz erlischt nicht.
Egal, ob die Überstunden angeordnet waren oder der Arbeitnehmer es von sich aus macht, um die Arbeit zu schaffen. Es wird unterstellt, dass der Arbeitnehmer (subjektiv) im Interesse des Arbeitgebers handelt.
Ein Unfall während der eigentlich unzulässigen Überstunden oder auf dem Weg nach Hause danach ist ein Arbeitsunfall/Wegeunfall.
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