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Bauträger baut mit Architekt B ein Haus. Auf die Wärmedämmung des beheizten Kellers wird verzichtet da der Keller kein Wohnraum sei und deshalb nicht wärmegedämmt werden müsste.
Nach der Abnahme wird bei der Einsicht in die beim Bauamt geführte Hausakte klar, das der Bauträger Architekt A hat die Eingabeplanung machen lassen. In der Eingabeplanung ist der Keller wärmegedämmt.
Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
in einer Baubeschreibung würde sich nur ein Keller mit Heizung wiederfinden, nicht eine explizite Dämmung. Wäre auch nicht nötig, da gem. der Wärmeschutzverordnung Räume mit Heizung zu dämmen sind. Egal, ob Wohnraum oder nicht.
Insofern vielleicht starfrechtlich von Bedeutung? Immerhin plant Archtekt A richtig, wird dann aber durch Architekt B ersetzt.
So wie ich das sehe muss das Fundament des Hauses wieder ausgegraben und nachträglich isoliert werden.
Haben Sie den Mangel denn schon gegenüber dem Bauträger geltend gemacht?
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