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Wenn ein Unternehmen eine Lotterie betreiben würde und die Lose dafür kostenlos verteilt, wäre das dann auch Glückspiel, wozu es eine Lizenz braucht und die für private Unternehmen wahrscheinlich nicht zu bekommen wäre?
meines Wissens gilt hier der Ausschluss nach § 33 h GewO, so dass es keiner Gewerbeerlaubnis oder sonstigen "Lizenz" bedarf.
Ich gehe davon aus, dass sie die Gewinnausspielung als Werbemaßnahme verstehen.
würde das auch gelten für eine regelmäßige gewerbsmäßige lotterie mit gewinnerzielungsabsicht?. die lose wären kostenlos, das ganze würde durch werbung finanziert werden.
würde das auch gelten für eine regelmäßige gewerbsmäßige lotterie mit gewinnerzielungsabsicht?. die lose wären kostenlos, das ganze würde durch werbung finanziert werden.
Das würde mich auch mal interessieren. Soweit ich weiß, sind bisher lediglich staatliche Lotteriegesellschaften befugt, Lotteriespiele zu betreiben. Aber andererseits und mal ganz abgesehen von irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen: Bei Sportwetten handelt es sich auch um Glücksspiele. Wieso sollte dann für eine Lotterie etwas anderes gelten?
Sportwetten sind eben keine Gewinnspiele oder Lotterien.
Lesen Sie einfach zur Abgrenzung und zum weiteren Verständnis Ihres Vorhabens den Staatsvertrag der Länder betreffend Gewinnspiele und Lotterieen.
Wenn Sie googeln, sollten Sie dieses bedeutende Werk deutscher Gesetzesschöpfung finden können.
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