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Das Tier als Mitgeschöpf?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 00:28    Titel: Das Tier als Mitgeschöpf? Antworten mit Zitat

In der FAZ vom 21.02.2006, S. 9, kann man folgendes lesen:

Auf Rügen würden jetzt vorsichtshalber Nutzgeflügelbestände „gekeult.“ Früher sei das Geflügel mit einer Keule erschlagen worden, daher der Name.

Heute würden die zu tötenden Hühner und Enten vergast. Die Vögel kämen in Spezialcontainer. Dann werde Kohlendioxyd eingeleitet, das die Tiere binnen Sekunden töte. 4.000 bis 6.000 Vögel könnten pro Stunde getötet werden.

Die Kadaver würden dann zerkleinert und zwanzig Minuten lang bei 133 Grad sterilisiert. Die dabei entstehende breiige Masse werde entfettet und getrocknet. Das so entstehende Fett und Mehl werde restlos verbrannt.

Fertig.


Mensch, wie hältst du’s mit deinem Mitgeschöpf?
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

"Wußt ichs doch. Im Internet tummeln sich Vegetarier und so. "
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hier 'entlarvt' sich der Begriff 'Nutztier' aufs Schärfste: Wenn das Tier nix mehr nützt - weg damit.
Andererseits - was gibt es für Alternativen?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Hier 'entlarvt' sich der Begriff 'Nutztier' aufs Schärfste: Wenn das Tier nix mehr nützt - weg damit.
Andererseits - was gibt es für Alternativen?

Hmm gibts demnächst nicht wieder besondere Chickenburger bei (Wortsperre: Firmenname), Burger King und Co? Sehr glücklich Sogar mit Tamiflu Creme um den Geschmack zu verbessern.

Persönlich denke ich das es die beste Lösung für alle Tiere ist, da der H5N1 Virus oder sonstige Vogelgrippe Viren für Vögel fast jeder Art hochansteckend ist und so mehr Vögel möglicherweise geschützt werden können.
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
was gibt es für Alternativen?

FAZ (22.02.2006, S. 1) hat folgendes geschrieben::
Nachbarländer können bald Vögel impfen
Frankreich und die Niederlande werden voraussichtlich in Kürze mit der vorsorglichen Impfung von Geflügel beginnen können. ...

Seltsam: Die einen keulen, die anderen impfen vorsorglich.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Gelten für das Verhältnis: Mensch - Tier ethische Maßstäbe? Oder fingieren die gesetzlichen "besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere" nur die Schutzwürdigkeit der Tiere?

Das heißt: Wird den Tieren nur kraft Gesetzes Schutz(würdigkeit) verliehen oder sind sie vorpositiv schutzwürdig?
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
da wir hier in einer menschengemachten Rechtsordnung agieren, kann - insoweit - nur der Mensch vorpositive Positionen innehaben. Tieren gewährt er Rechte. Ob dies von einer noch höheren Warte aus richtig ist, sei dahingestellt. Das hängt wohl von der eigenen Anschauung ab. Ein Christ würde vielleicht darauf hinweisen, dass auch Tiere und Pflanzen gottgemacht sind, zugleich könnte er aber darauf hinweisen, dass der Mensch - wenn denn die christliche Überlieferung stimmt - von Gott aus der Menge der Geschöpfe hinausgehoben worden ist und nur er Gott ebenbildlich ist. Tendenz also auch aus christlicher Warte: nur der Mensch. Was wohl ein Genetiker sagen würde, der ermittelt hat, dass 99,9 % des Erbguts zwischen Mensch und Schimpanse identisch sind?
Viele Grüße, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
da wir hier in einer menschengemachten Rechtsordnung agieren, kann - insoweit - nur der Mensch vorpositive Positionen innehaben.

Das überzeugt mich nicht so recht. Ich sehe die Konsequenz nicht so wie Sie. Habe ich Sie richtig verstanden? Sie meinen, unsere Rechtsordnung sei menschengemacht, deswegen könne nur der Mensch vorpositive Positionen innehaben? Dieser Zusammenhang leuchtet mir nicht ein.

Unter "vorpositiv" verstehe ich ja gerade: Wir denken uns die Gesetze weg und schauen, was dann ist bzw. wir schauen "hinter" die Gesetze. Wenn man vorpositiv so versteht, dann kann man doch nicht aus dem Vorhandensein von (positiven) Gesetzen Schlüsse ziehen.

Dos hat folgendes geschrieben::
Tieren gewährt er Rechte.

Darf der Mensch das überhaupt? Darf er Tieren auch Rechte wieder entziehen?

Dos hat folgendes geschrieben::
Was wohl ein Genetiker sagen würde, der ermittelt hat, dass 99,9 % des Erbguts zwischen Mensch und Schimpanse identisch sind?

Die Frage ist doch: Was würde der Schimpanse sagen? Er würde vielleicht sagen: Nur der Mensch ist uns ebenbürtig. Winken
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eine alternative Sichtweise wäre doch folgende: Tiere haben keine Rechte, weil sie in unserer Rechtsordnung nicht als Subjekte agieren können. Wir haben aber Pflichten gegenüber den Tieren, weil sie Mitgeschöpfe sind. Trotzdem kann man die Frage stellen, ob das vorrechtliche Pflichten sind oder ob wir sie uns selbst auferlegt haben.

Zitat:
Dann werde Kohlendioxyd eingeleitet, das die Tiere binnen Sekunden töte.


Ich kann mir gut vorstellen, dass es viele, viele Sekunden sind...
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Trotzdem kann man die Frage stellen, ob das vorrechtliche Pflichten sind oder ob wir sie uns selbst auferlegt haben.

Was würden Sie antworten?
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Aussage, der Mensch gewähre Tieren Rechte, war streng genommen jur. nicht richtig. Soweit ich weiß, hat noch keine menschengemachte Rechtsordnung Tieren (subjektive) Rechte gewährt. Aber manche Rechtsordnungen, so auch die nationalstaatliche deutsche und die übernationale europäische (und bestimmt noch weitere) gewähren zumindest Rechtspositionen für Tiere (Tierschutzgesetz), die allerdings niemand (anders als im Naturschutzrecht auch kein Verband) durchsetzen kann.

Die Weltrechtsordnung, so wie sie im Augenblick ausschaut, also Völkerrecht und Menschenrechte, haben Tiere noch überhaupt nicht erfasst.

Der Rest ist kompliziert Smilie.

Die gesamte Rechtsordnung, wie wir sie kennen, ist menschengemacht, Tiere sind ihr weder unterworfen (nur der faktischen Herrschaft des Menschen) noch aus ihr berechtigt. Wenn man nun annimmt, das Naturrecht oder eine sonstige Ordnung stehe über dem Menschengemachten, dann könnte man - je nach Blickwinkel - sagen, dass auch Tiere in dieser Ordnung vorkommen, wenn man sie auf dieser Ebene als Mitgeschöpfe ansieht, Tiere und Menschen also insoweit gleichstellt. Das meinte ich mit "von einer noch höheren Warte aus". Eine solche übermenschliche Ordnung kennen zB die Christen, darin sind aber wie gesagt (mE) Tiere nicht erfasst.

Eine andere Ansicht ist die, dass auch die über dem positiven Recht stehende Ordnung, das Naturrecht, wenn man so will, menschengemacht ist. Begründung: ohne den Menschen ist schon die Idee des Rechts nicht vorstellbar. Auch das Naturrecht und mit ihm die Menschenrechte, beruhen daher - nur - auf gegenseitiger Anerkennung, auf einer Kovention aller Beteiligten. In dieser so verstandenen Ordnung wiederum können Tiere nicht berechtigt sein, sie sind auch an der entsprechenden Vereinbarung (wenn man will, dem Gesellschaftsvertrag), nicht beteiligt.

Gruß, dos
_________________
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SvenjaF
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

also ich finde das alles auch nicht so gut. Aber rein rechtlich sind Tiere "nur"eine Sache.
Also geht es.
Was soll man denn mit den invizierten Tieren tun? Besser so, als das alle an diesem blöden Virus sterben.

Gruß
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ Svenja,

wir reden hier nicht so sehr darüber, ob wir wegen der Vogelgrippe massenhaft Tiere töten dürfen - das ist nur der Aufhänger. Es geht, glaube ich, eher darum, ob wir es schon deshalb dürfen, weil wir mit Tieren alles machen dürfen, was wir auch machen können. Oder ob wir besondere Schutzpflichten gegenüber den Tieren haben und wegen der Vogelgrippe trotzdem massenhaft Vögel töten dürfen.

@ Jurico,

die Frage ist außerordentlich schwierig. Als Jurist würde ich sagen, dass wir uns unsere Pflichten gegenüber den Tieren selbst auferlegt haben. Davon scheint auch Art. 20a GG auszugehen, der als Programmsatz formuliert ist. Der Staat schützt die Tiere, er tut es einfach... aber nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.

Meiner Weltanschauung entspricht es aber eher, dass die Pflichten der Menschen gegenüber den Tieren vorrechtlicher Natur sind. Das setzt aber meiner Ansicht nach voraus, dass es eine höhere Instanz gibt, gegenüber der die Menschheit verpflichtet ist. Offensichtlich darf man kein Atheist sein, um so zu denken. Gibt es diese "höhere moralische Instanz" nicht, so kann der Mensch frei entscheiden, welche Grenzen er sich selbst auferleg. Er kann auch frei entscheiden, wann er diese Beschränkungen wieder aufhebt.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Auch das Naturrecht und mit ihm die Menschenrechte, beruhen daher - nur - auf gegenseitiger Anerkennung, auf einer Kovention aller Beteiligten. In dieser so verstandenen Ordnung wiederum können Tiere nicht berechtigt sein, sie sind auch an der entsprechenden Vereinbarung (wenn man will, dem Gesellschaftsvertrag), nicht beteiligt.

Ich fühle mich eher beim Gesellschaftsvertrag heimisch. Könnte man nicht an eine Art "Gesellschaftsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte" (Tiere) denken?

SvenjaF hat folgendes geschrieben::
Aber rein rechtlich sind Tiere "nur"eine Sache.

Das stimmt meiner Ansicht nach so nicht ganz (schon wegen § 90a BGB; Art. 20a GG; TierSchG usw.). Es kommt darauf an, über welches Rechtsgebiet wir uns unterhalten.

Ich würde Tiere eher zwischen Sachen und Personen einordnen (weder, noch). Aber vielleicht ist das ja ein Irrtum?

Cicero hat folgendes geschrieben::
Offensichtlich darf man kein Atheist sein, um so zu denken. Gibt es diese "höhere moralische Instanz" nicht, so kann der Mensch frei entscheiden, welche Grenzen er sich selbst auferleg. Er kann auch frei entscheiden, wann er diese Beschränkungen wieder aufhebt.

Nicht, wenn er determiniert ist ( http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=56568 Winken ).

Aber ich sehe das auch so. Man könnte in der nächsten Legislaturperiode den Tierschutz aus Art. 20a GG wieder streichen, § 90a BGB streichen, TierSchG abschaffen usw. Niemand könnte, denke ich, rechtlich etwas dagegen tun.

Es müßte dann jemand kommen und "Halt!" sagen. Aber mit welcher Begründung?
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tiere sind wie schon erwähnt wurde keine Sachen. Aber die Frage ist halt ob nicht doch eine Pflicht besteht, die restlichen Bestände zu schützen und ein überspringen zu vermeiden. Für mich stellt sich halt die Frage ob dazu die Notwenidgkeit besteht alle zu töten oder ob es auch andere Möglichkeiten gegeben hätte.

Kleine Anekdote am Rande:

Versicherungsnehmerin A hat eine Hausratversicherung die unter anderem die versicherte Gefahr Feuer enthält; Bei einem Brand kommt u.a. ihr Perser um. Die Entschädigung wird mit der Begründung abgelehnt, dass Tier keine Sachen wären und von daher der Perser nicht zu den versicherten Gegenständen gehört.
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