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Verfasst am: 05.04.06, 19:23 Titel: Wie berechnet man Mittellosigkeit?
Hallo!
Auch wenn´s nervt (sorry!), es geht mal wieder um die Betreuungskosten.
Weil Person A Alkoholiker ist, seine Rechnungen nicht mehr bezahlt, weil er die Post nicht öffnet und außerdem noch ungefähr 50.000€ Schulden hat wird eine Betreuung für ihn angeordnet. Person A hat allerdings monatlich ca. 3000€ zur Verfügung (natürlich abzüglich der Rückzahlung der Kredite, Versicherungen). Sagen wir mal nach all diesen Abzügen bleiben noch ca. 1000€ zum Leben (Nahrungsmittel, Wohnkosten, Strom....).
Gilt Person A nun als mittellos oder vermögend?
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