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Bitte nur ein JA oder NEIN ?
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Angela_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 15:55    Titel: Bitte nur ein JA oder NEIN ? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum
Ich brauche dringend eine Antwort, da A von B massiv unter Druck gesetzt wird.
A hat sich hier im Forum alle gefundenen Beiträge wegen der PKH durchgelesen und möchte noch mal auf Nummer sicher gehen, bevor A einen riesen Fehler begeht.
Wenn A sich einen Anwalt nimmt und PKH beantragt und diese ggf. genehmigt wird , sind dann die RA Kosten von A mit darin enthalten oder nur die Gerichtskosten ??

Ich danke jedem , der mir eine Antwort gibt auch wenn dieses Thema schon so oft behandelt wurde. Es ist sehr wichtig für mich.
gruß Angela
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

ja

Wenn PKH bewilligt wird, werden auch die eigenen Anwaltskosten aus der Staatskasse gezahlt.

Beachten Sie aber: Geht der Prozess verloren, trägt A die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten selbst!
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Jein. Winken

Die Anwaltskosten von A sind nur von der Prozeßkostenhilfe umfaßt, wenn der Anwalt beigeordnet wird!
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Angela_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die super schnelle Antwort.

Ob man bei einem Scheidungsprozess auch verlieren kann ? A hat überhaupt keine Ahnung wie das Ganze abläuft.
Es geht A nur darum, einen eigenen RA beauftragen zu können und das geht nur mit der PKH, da B sich weigert auch nur einen cent für A seine Anwaltskosten zu zahlen.
A soll B seinen RA nutzen.
Vielen vielen Dank
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen oh - ich vergaß Winken

ist einer Kollegin tatsächlich mal (am Anfang ihrer Karriere) passiert: PKH beantragt und bewilligt. Nach Abschluss der Sache abgerechnet und vom Rechtspfleger schriftlich bekommen, sie erhalte nix, weil nicht beigeordnet Lachen
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Angela_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet denn ,, beigeordet,,? Wird mir dann vom Gericht ein RA vorgeschrieben??
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Angela_1 hat folgendes geschrieben::
Ob man bei einem Scheidungsprozess auch verlieren kann ?


Ich dachte immer, die Frage sei, ob man einen gewinnen kann
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

nein - sie suchen sich einen, der dann "PKH unter seiner Beiordnung" beantragt
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Genau. Und vorgeschrieben wird vom Gericht da nichts.

Ich kenne mich im Familienrecht nicht so aus, ich meine aber, mich zu erinnern, daß im Scheidungsverfahren die Kosten des Rechtsstreites i.d.R. gegeneinander aufgehoben werden. Das bedeutet, daß jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selber trägt und die Gerichtskosten geteilt werden.

Mit bewilligter PKH ist das Kostenrisiko also überschaubar.

@ RA Mittig:

Das gehört zu der Art von Fehlern, die man nur einmal im (Berufs-)Leben macht, oder? Winken
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Angela_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich will A gewinnen, wer will das nicht ??
Sie kennen sich in dem Fachgebiet bestens aus... Winken
A ist im Moment nervlich am Ende, weil A ohne Anwalt ist und sich nicht traut einen zu nehmen......wegen der Kosten.

Aber trotzdem Danke, hat mir erst mal sehr geholfen
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

@Maru: definitiv!

oder man hat Glück und kennt jemanden, dem das passiert ist (und der es auch noch erzählt). Das genügt manchmal.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Arm nehmen
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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Falls PKH bewilligt wird und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dann werden diese durch die Staatskasse übernommen. Kann in einem Verfahren zwei Mal Beiordnung stattfinden? z.B. ein Anwalt kümmert sich um die Sache nicht und vertritt nicht weiter. Kann ein anderer Anwalt beigeordnet werden?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das geht.

Aber die Landeskasse zahlt nur einen Anwalt. Der, der vorvertreten hat, wird ggf. die Verfahrensgebühr gegenüber der Landeskasse abrechnen, der zweite Anwalt bekommt dann nur noch die Terminsgebühr. Normalerweise stehen einem Anwalt beide Gebühren zu.

Das sollte man mit einem nachvertretenden Anwalt besprechen. Eventuell läßt er sich darauf nicht ein und möchte, wenn der Prozess noch länger dauert, vom Mandanten eine Verfahrensgebühr (weil ev. noch erheblicher Klärungsbedarf besteht und viel geschrieben werden musst).Das wäre durchaus legitim, bedeutet für den Mandanten aber Kosten, die ihm keiner ersetzt.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 15:21    Titel: Re: Bitte nur ein JA oder NEIN ? Antworten mit Zitat

Angela_1 hat folgendes geschrieben::

Ich brauche dringend eine Antwort, da A von B massiv unter Druck gesetzt wird.
A hat sich hier im Forum alle gefundenen Beiträge wegen der PKH durchgelesen und möchte noch mal auf Nummer sicher gehen, bevor A einen riesen Fehler begeht.
Wenn A sich einen Anwalt nimmt und PKH beantragt und diese ggf. genehmigt wird , sind dann die RA Kosten von A mit darin enthalten oder nur die Gerichtskosten ??

Ich danke jedem , der mir eine Antwort gibt auch wenn dieses Thema schon so oft behandelt wurde. Es ist sehr wichtig für mich.

Wie kann eigentlich ein rein fiktiver Fall "dringend" und "wichtig" sein? Und interessant, dass die fiktive Person "A" sich die Beiträge im Forum durchgelesen hat! Winken
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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