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KFZ Schaden und KVA

 
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xunil321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 10:07    Titel: KFZ Schaden und KVA Antworten mit Zitat

Hallo an alle!
Nach einem unverschuldeten KFZ Unfall an meinem Mazda habe ich der
gegnerischen Versicherung den Kostenvoranschlag (ca. 650 EUR) meiner
Mazda Werkstatt zugeschickt.
Jetzt bekam ich ein Schreiben der Versicherung inklusive eines
Verrechnungsschecks über 480 EUR, in dem der Differenzbetrag wie folgt
begründet wird:
Der Prüfbericht der Firma Check-It (wer das ist, weiss ich nicht)
benennt eine (Referenz)Werkstatt xyz, die im Vergleich zu meiner Werkstatt

- niedrigeren Stundenlohn
- niedrigere Lackierkosten
- niedrigere Ersatzteilkosten

ansetzt.
Zusätzlich würden die Verbringungskosten entfallen, da die Referenz-
firma über eine eigene Lackiererei verfüge.
Muss ich diese Kalkulation akzeptieren und/oder welche Vorgehensweise
wäre nun sinnvol?

Herzlichen Dank fuer die Tipps!
R. Blaes
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 22.03.06, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

ein gutachten eines kfz sachverständigen könnte weiterhelfen. zum schadenersatz gehören in der regel auch nutzungsausfall, wertminderung, kostenpauschale.

der gutachter muss vom versicherer bezahlt werden.
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xunil321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

@denotto:

Muss der Nutzungsausfall auch bezahlt werden, wenn man die
Reparatur in Eigenregie durchführt?
(klar ist, dass dann die Mwst. nicht angerechnet wird).
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 22.03.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

die nutzungsausfall entschädigung hat nichts mit der reperatur zu tun. für den nutzungsaussfall gibt es pauschalsätze, je nach fahrzeug grösse.

http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p00034.htm

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/muster/nutzungsausfall.php


....überigens kann auch ein anwalt mit der wahrnehmung der interessen beauftragt werden.
die kosten gehen zu lasten der versicherung.


Zuletzt bearbeitet von denotto am 22.03.06, 11:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::

der gutachter muss vom versicherer bezahlt werden.


Vorsicht, das kann auch danebengehen....

bei Bagatellschäden soll der Geschädigte keinen Gutachter beauftragen, sonst verstößt er gegen seine Schadenminderungspflicht. Als Bagatellschaden wird ein Schaden im Bereich von ca. 500 bis 1.000 Euro angesehen. Der Versicherer würde die Gutachterkosten dann nciht übernehmen. Das kann für den Geschädigten teuer werden. Erst mit dem Versicherer abklären!

(googeln mit den Suchbegriffen Autounfall Gutachter Bagatellschaden bringt eine Menge Treffer, auch einschlägige Urteile)

Nutzungsausfall, wenn das Fahrzeug selbst repariert wird: ja, aber höchstens für die Dauer, die auch eine Werkstatt brauchen würde. Und: Die Selbstreparatur muss dem Versicherer in geeigneter Weise nachgewiesen werden.

Zum anderen Thema (Verweis auf billigere Werkstatt) halt ich mich mal raus, hab ich zu wenig Ahnung von.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 22.03.06, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht hilft dieser link weiter.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/versicherung/urteile/sachverstaendiger_schaden.php
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xunil321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

VIELEN Dank fuer die Antworten.

Habe inzwischen von einem Vers.Makler ein Urteil des LG Bochum
erhalten, das besagt
- Versicherer kann Stundenverrechnungssaetze nicht vorschreiben
- aus grundsaetzlichen Erwaegungen muss sich der Geschaedigte
nicht auf "Versicherungswerkstatt" verweisen lassen
- Hinweis auf Fachwerkstatt bedeutet nicht die Gleichwertigkeit der Reparartur einer
Markenwerkstatt.

MfG

Rainer B.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

xunil321 hat folgendes geschrieben::


Habe inzwischen von einem Vers.Makler ein Urteil des LG Bochum
erhalten, das besagt
- Versicherer kann Stundenverrechnungssaetze nicht vorschreiben
- aus grundsaetzlichen Erwaegungen muss sich der Geschaedigte
nicht auf "Versicherungswerkstatt" verweisen lassen
- Hinweis auf Fachwerkstatt bedeutet nicht die Gleichwertigkeit der Reparartur einer
Markenwerkstatt.


Aber meines Wissens bezieht sich das darauf, dass das Auto auch tatsächlich repariert wird. Wenn - wie hier - in Eigenregie repariert werden soll und somit nur die "fikitven" Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag ersetzt werden sollen - ob das zitierte Urteil dann auch einschlägig ist, muss man zumindest prüfen.
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xunil321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte aber der Fall sein:

http://www.bussgeldkatalog-online.de/januar_06.htm#22

Rainer B.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

bitte folgendes beachten:

grundsätzlich ist jeder zur schadenminderung verpflichtet, egal ob versicherungsnehmer oder anspruchsteller (also kunde des versicherers oder geschädigter durch einen kunden des versicherers)!

versicherer arbeiten zunehmend mit einem pool von reparaturwerkstätten zusammen und handeln mit diesen dann sonderkonditionen aus, z.b. stundensätze abzüglich 10% oder bei einem auftragsvolumen von x p.a. eine nachträgliche preisstaffel. hierauf muss sich der geschädigte nicht einlassen. der geschädigte kann nach wie vor eine werkstatt seines vertrauens wählen. es ist jedoch dringend empfohlen vor der reparatur einen kostenvoranschlag einzuholen und per fax oder mail dem versicherer zu übermitteln.

eine reparatur in eigenleistung wird grundsätzlich nicht gerne gesehen weil hier immer ein verstoß gegen das bereicherungsverbot nach vvg (versicherungsvertrags-gesetz) vermutet wird. und außerdem wird bei eigenreperatur keine mwst bezahlt (siehe schuldrecht gem. bgb).
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MfG,
Duisburger

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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
und außerdem wird bei eigenreperatur keine mwst bezahlt (siehe schuldrecht gem. bgb).



Soweit sie das Auto selbst repariert, Fotos und Rechnungen über die Ersatzteile beim VR eingereicht haben, so bekommen Sie dann auch die MWSt erstattet...
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Soweit sie das Auto selbst repariert, Fotos und Rechnungen über die Ersatzteile beim VR eingereicht haben, so bekommen Sie dann auch die MWSt erstattet...


.... aber nicht für die Reparaturkosten laut Gutachten, sondern nur für die gekauften Ersatzteile, für die eine Rechnung vorliegt.
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Grüße, Mogli
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Soweit sie das Auto selbst repariert, Fotos und Rechnungen über die Ersatzteile beim VR eingereicht haben, so bekommen Sie dann auch die MWSt erstattet...


.... aber nicht für die Reparaturkosten laut Gutachten, sondern nur für die gekauften Ersatzteile, für die eine Rechnung vorliegt.



Deswegen schrieb ich ja auch "...die Rechnungen über die Ersatzteile beim VR eingereicht..." und nicht den Kostenvoranschlag...
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