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Verfasst am: 27.03.06, 16:03 Titel: Anwaltsvertrag/Streitwert=Berechnungsgrundlage nach RVG?
Ich habe einen Fachanw.f.Verwaltungsrecht mit der Prozessführung (Klageerhebung zunächst zur Wahrung der Frist, Behördenaktenbeiziehung, Kl.Begrundungsausarbeitung etc.) beauftragt, nachdem die Rechtsschutzvers. ihr oK gab. Eine normale Prozessvollmacht füllte die obere Formular-Blatthälfte und war zu unterschreiben von mir. Soweit nichts unübliches und OK.
Etwas tiefer befand sich auf dem selben Blatt in 1 1/2 Zeilen der Text, dass für die Anwaltshonorarberechnung der Streitwert maßgeblich sei. Dieses separat zu unterschreiben wurde ganz selbstverständlich von mir erwartet, ich tat´s auch, weil ich keinen Clinch wollte und die Streitsache nicht unwichtig ist.
Im nachhinein frage ich mich, wofür das mit der separaten Zusatzklausel gut sein soll. Streitwert ist doch üblicherweise die Honorar-Berechnungsgrundlage. Das hätte keiner Vereinbarung bedurft.
Muss ich damit rechnen, evtl. über den Tisch gezogen worden zu sein, so dass die Rechtsch.Versicherung nachher nicht alles zahlt? Kann diese ergänzende Vereinbarung als Grundlage angesehen werden vom RA, höhere Gebühren zu berechnen?
Danke für eine Antwort.
*winkt* Quasti
Sie werden nicht über den Tisch gezogen. Der Anwalt ist von Gesetzes wegen verpflichtet, sie auf die Grundlage der Abrechnung hinzuweisen. Durch die Unterschrift wird (zur Sicherheit des Anwalts) dokumentiert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
Untersellt, der Inhalt war lediglich der von Ihnen beschriebene:
Dass dies rechtlich geregelt ist, bedeutet noch lange nicht, dass der Mandant dies auch weiss und versteht - siehe dieses Unterforum. Hinweise auf die bloße Gesetzeslage sind in vielen Verträgen üblich. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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