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nadia
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 11:36    Titel: §19 ? Antworten mit Zitat

hallo,
Gemäß §19 AusG wird die AE für ein Jahr verlängert.Aber mir ist unklar wie wird danach weiter gehen :
wird die AE weiter verlängert oder nicht?
Danke
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 12.11.04, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach Ablauf eines Jahres steht die Verlängerung im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde, wobei hier auch ein Sozialhilfebezug eine - negative - Rolle spielen kann.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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