Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
hallo,
Gemäß §19 AusG wird die AE für ein Jahr verlängert.Aber mir ist unklar wie wird danach weiter gehen :
wird die AE weiter verlängert oder nicht?
Danke
nach Ablauf eines Jahres steht die Verlängerung im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde, wobei hier auch ein Sozialhilfebezug eine - negative - Rolle spielen kann. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.