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Diplom-Jurist
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 04:14    Titel: Diplom-Jurist Antworten mit Zitat

Werte Forenteilnehmer,

bekanntermaßen verleihen zwischenzeitlich auch viele "West"-Universitäten nach erfolgreichem Abschluß des 1. Staatsexamens auf Antrag den akademischen Grad "Dipl.-Iur.". Da dieser akademische Grad in der DDR als allgemeiner juristischer Abschlußgrad gebräuchlich war und Rechtssuchende insoweit falsche Schlüsse auf den Ausbildungsgang ziehen könnten, die folgende Frage:

Obschon nicht vorgesehen, kann man den akademischen Grad zur Unterscheidung auch mit der Universitätsbezeichnung, z. B. "Dipl.-Iur. (HU Berlin)", "Dipl.-Iur. (Universität Potsdam)", "Dipl.-Iur. (FU Berlin)" führen?

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bestimmt, aber was macht es für einen Sinn? Mein Vater (Student Leipzig 68-72) hat die Urkunde vom Landesminister Justiz Brandenburg (von 1990/91???), dass er sich "Diplom Jurist" oder "Dipl. iur." wahlweise mit Studienortzusatz nennen kann.

Was sagt denn dann der Zusatz als Unterschied? Soll man "HU Berlin nach 1990" anhängen oder was??? Das wird definitiv nicht gehen. Aber m.E. sollte der Studienortzusatz keine weitere Unterscheidbarkeit bringen.

Mfg vom

showbee
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

Hallo,

oder Sie schreiben einfach "(WEST)" hinter den Titel, scheint Ihr Sozius ja auch gerne auf seiner Website zu machen... gaaaaaaaaannnnzzzz wichtig...

Mit den Augen rollen Geschockt

der showbee
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Nachtrag:

Hallo,

oder Sie schreiben einfach "(WEST)" hinter den Titel, scheint Ihr Sozius ja auch gerne auf seiner Website zu machen... gaaaaaaaaannnnzzzz wichtig...

Mit den Augen rollen Geschockt

der showbee


Damals war Berlin(West) allerdings auch noch eine eigene Stadt im Rechtssinne.

Aber das Problem ist natürlich einfach zu lösen....packen wir einfach an die Titel der Ostjuristen doch ein "Ost" ran um die besondere Qualität zu betonen - oder gleich "DDR". Ist doch keine Schande und die reine Wahrheit. Winken
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Im Bayerischen Hochschulgesetz steht dazu (immer nur Auszüge):

Art. 86: "Auf Grund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluß erworben wird, verleiht die Hochschule einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung, der bei Absolventen von Fachhochschulstudiengängen den Zusatz "(FH)", bei Absolventen universitärer Studiengänge den Zusatz "Univ" erhält."

Also "Univ.", nicht "LMU München"

Art. 87: "Die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen verliehenen akademischen Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst festgelegten Form geführt werden; ...."

Art. 88: "Ein ausländischer akademischer Grad, der auf Grund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden."

Woraus m.E. zu folgern wäre: "Dipl.-Jurist (ETH Zürich)" müßte möglich sein, falls es diesen Grad dort gibt, "Dipl.-Jurist (Univ. München)" aber nicht.

Natürlich kann man an anderer Stelle auf der Visitenkarte vermerken "Studium an der LMU München"
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
oder gleich "DDR". Ist doch keine Schande und die reine Wahrheit.

Wenn wir schon in die Geschichte gehen: Wie bezeichnete oder bezeichnet man eigentlich die Juristen, die Ihren Abschluß vor '45 gemacht haben? "Reichsjurist"? Immerhin gab es einen "Reichsjuristenführer".
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
oder gleich "DDR". Ist doch keine Schande und die reine Wahrheit.

Wenn wir schon in die Geschichte gehen: Wie bezeichnete oder bezeichnet man eigentlich die Juristen, die Ihren Abschluß vor '45 gemacht haben? "Reichsjurist"? Immerhin gab es einen "Reichsjuristenführer".


Rechtsradikaler? Auf den Arm nehmen
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Rechtsradikaler? Auf den Arm nehmen

Klassisch plump. Auf den Arm nehmen

Aber nein, nur (rechts-)geschichtlich interessiert und unverdächtig.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei wir ja seit jüngster Zeit auch einen "Rechtswahrer" im Forum haben... Geschockt Mit den Augen rollen Als Rechtsgeschichtler gibt mir das einen gewissen Anlaß zur - muß man es schon Besorgnis nennen - nein: Irritation... Erinnert mich an: "Dem deutschen Volksgenossen der deutsche Rechtswahrer! Dem Juden der jüdische Konsulent!"

Mußte bei näherer Recherche indessen feststellen, daß der Begriff merkwürdigerweise heute wieder gebräuchlich ist, und zwar auf offiziellen Seiten der Agentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsamt.de/systematik/81.html Geschockt Geschockt Geschockt

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spruch stammt, wie ich las, aus einem Artikel ("Die Entjudung der deutschen Anwaltschaft") von Erwin Noack, Präsident der Reichsrechtsanwaltskammer anläßlich der Verfügungsverordnung zum Reichsbürgergesetz v. 14.10.1938, mittels der jüdische Rechtsanwälte aus der Anwaltschaft ausgeschlossen wurden:

Zitat:
Die vom Gesetzgeber gewählte Lösung ist ein würdiger weltanschaulich bedingter Ausgleich. Dem deutschen Volksgenossen der deutsche Rechtswahrer! Dem Juden der deutsche Konsulent! Mit stolz kann der deutsche Anwalt sich wieder Rechtsanwalt nennen.

Siehe dazu die Aufsätze in der BRAK 3/2003.

Dabei stellt sich die Frage, wie man mit solchen Begriffen heute umgehen sollte.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bzgl. der Seite des Arbeitsamtes gehen wir mal von mangelnder Kompetenz aus. Derjenige, der den Begriff als Suchbegriff wählte hat sich garantiert keinen Kopf über Herkunft und geschichtliche Bedeutung gemacht. Mangelnde Kompetenz erkennt man schon an der Untergliederung, folgen dem "Rechtswahrer" in der Rangfolge doch der "Rechtsfinder" worunter wiederum der "Staatsanwalt" neben dem "Richter" steht. Das hier jemand gegliedert hat, der keinen blassen Schimmer von juristischen Berufen bzw. Berufen in der Justiz hat, ist m.E. eindeutig.

Insoweit würde ich mich um die Begriffsnutzung nicht kümmern.

Spricht doch "Europa" auch von Volksgesundheit...

http://www.europarl.eu.int/factsheets/4_10_3_de.htm

... das hatte mich beim ersten Lesen verschreckt, aber da steckt kein Hintergedanke dahinter.

Mfg vom

showbee


p.s. mein Vater nannte sich einfach "Rechtsanwalt", warum "Dipl. iur." davor schreiben? Damit kann der normale Klient eh nix anfangen... Geschockt Lachen
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Aber nein, nur (rechts-)geschichtlich interessiert und unverdächtig.


Hallo Jurico,

bzgl. Steuerrecht hätte ich da 2 Leseempfehlungen:

Steuern im Dritten Reich, Reimer Voß, CHBeck, 1995 ISBN 3-406-39798-0

und gerade gefunden:

Der Steuerberater als Rechtswahrer in der Hitlerzeit, Pausch, Finanzrundschau 1983, S. 395-398

Mfg vom

showbee
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::


p.s. mein Vater nannte sich einfach "Rechtsanwalt", warum "Dipl. iur." davor schreiben? Damit kann der normale Klient eh nix anfangen... Geschockt Lachen


Die Relevanz der Berufstitel zeigt sich primär bei den Juristen, die nicht gleichzeitig Rechtsanwälte sind sowie in dem Fall, dass - um den Laien zu Werbezwecken zu beeindrucken - Titelhäufung betrieben wird.

Rechtsanwalt Dagobert Dünkel, Rechtsassessor, Dipl.iur (Univ.) wirkt auf das naive Gemüt evtl. "gelehrter" als "RA Dagobert, - hier werden Sie geholfen".

In sonstigen Fällen können sich die Leute unter einem "Diplomjuristen" noch eher etwas vorstellen, als unter einem "Rechtsassessor".
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht zu vergessen das das mal wieder 90 Öken pro Absolvent für nen Wisch mit nem Stempel drauf in die Staatskasse spielt...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Rechtsanwalt Dagobert Dünkel, Rechtsassessor, Dipl.iur (Univ.) wirkt auf das naive Gemüt evtl. "gelehrter" als "RA Dagobert, - hier werden Sie geholfen".

Genau so ist's... Lachen Cool

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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