Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Die meisten werden sie kennen: Snack-Automaten an Bahnhöfen u.ä., in denen die Waren nach Fachauswahl über eine Spirale "herausgedreht" werden.
Angenommen Kunde K ver-wählt sich, und gibt die Kennziffer eines leeren Faches ein, woraufhin das Geld ohne ausgebende Ware weg ist. Hat K in diesem Fall einen Erstattungsansprung* in Höhe des eingeworfenen Geldbetrages gegenüber dem Automatenbetreiber, und wie kann er diesen begründen?
Ändert sich dieser Sachverhalt, wenn der Automat mit der Aufschrift "Keine leeren Fächer wählen" versehen ist?
Grüße,
LA
* Unabhängig von der ihm möglicherweise unterstellten "Dummheit"...
Ja.
Begründung keine Leistung,ist aber i.d.R. kein Problem da es auch zu anderen Unregelmäßigkeiten kommt. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.