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Verfasst am: 30.03.06, 12:06 Titel: Schäden bei der Arbeit
Angestellter A arbeitet bei einer Eventagentur als geringfügig Beschäftigter. Innerhalb kurzer Zeit hat er große Schäden durch seine Unvorsichtigkeit angericht. Kaputte Fahrzeuge u.s.w.
Wer übernimmt den Schaden?
diese Frage würde ich im Unterforum für Arbeitsrecht stellen.
Grundsätzlich: ein Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er seinem Arbeitgeber zufügt, nur, wenn er die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Wurden die Schäden leicht fahrlässig verursacht, entfällt eine Haftung des Arbeitnehmers. Bei dazwischenliegenden Fahrlässigkeitsgraden findet Schadenteilung entsprechend dem Grad der Fahrlässigkeit statt. Dabei kann es dann noch Abstufungen geben für "gefahrgeneigte Tätigkeiten" und das Gehalt des Arbeitnehmers wird auch noch berücksichtigt. Die Leute aus dem Unterforum für Arbeitsrecht wissen da sicher noch mehr. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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