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Pfusch bei OP

 
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Adamski
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 13:51    Titel: Pfusch bei OP Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Mutter (62) wurde operativ (Öffnen der Bauchdecke) ein Karzinom in der Gebärmutter entfernt. Ber der OP haben die "Handwerker" in Ihren Darm ein Loch gestossen. Darauf hin sind Bakterien in den Körper gelangt. Das ist lebensgefährlich. Nach neun Tagen wurde dies festgestellt und sie wurde erneut aufgeschnitten. Das ist drei Tage her. Sie liegt wieder auf der Intensivstation. Es geht ihr nicht gut.

Meine Mutter hat Angst vor Ärzten, es wurde bereits zwei Male (von zwei Terminen - "tolle Quote"!!!) gepfuscht. Diesmal geht es um mehr, wie ich sagte "lebensgefährlich"!

Ich würde am liebsten den oder die Verursacher richten - auf meine Art wäre das unklug, weil es schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Was kann man daher aus rechtlicher Sicht tun? Besteht überhaupt ein Ansatzpunkt. Wie üblich werden ja vor jeder OP viele Signaturen verlangt, die alle Regressansprüche ausschliessen.

Ich freue mich auf Eure Einschätzungen.

Viele Grüße
Adamski
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.11.04, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Schwierige Frage:

1. Tip: Sollte es Deiner Mutter weiter schlecht gehen und sie evt nochmal operiert werden muß, schaffe sie in eine andere Klinik. Die erste Klinik wird immer versuchen zu vertuschen. Es ist eine Mähr zu glauben, das die Nach-Op. besser wird, weil sich die verpfuschende Klinik schon "im Patienten" auskennt.

2. Tip: Wenn Du als ersten Schritt etwas Ärger machen willst, laß Dir von Deiner Mutter eine Vollmacht unterschreiben und verlange Herausgabe einer Kopie der Krankenakte und des Op-Berichtes. Darauf hast Du Rechtsanspruch.

3. Willst Du richtig Ärger machen, informiere die Krankenkasse schriftlich über den Verdacht eines Kunstfehlers und weise darauf hin, daß die 2. Op. evt Folge des Fehlers ist und ggf. von der Kasse nicht zu bezahlen ist. Bitte die Kasse um Untestützung bei der Verfolgung der Ansprüche Deiner Mutter.

4. Willst Du ganz richtig Ärger machen, informiere die Staatsanwaltschaft über den Verdacht auf Kunstfehler bzw. Körperverletzung. Dann muß die Staatsanwaltschaft ermitteln und beschlagnahmt in der Regel die Krankenakte.

5. Frage das Krankenhaus schriftlich, ob die Op unter Anfängerbeteiligung (= Op von einem Lehrling) ausgeführt wurde statt von einem erfahreren Facharzt.

Ob bei 3 bis 4 was rauskommt, ist natürlich fraglich, da immer noch viel vertuscht wird.

Wenn 5. bejaht wird, hast Du trotzdem schlechte Karten, weil das legal ist und Deine Mutter eh alles unteschrieben hat. Trotzdem wäre es gut, das zu erfahren.

Ich muß natürlich sagen, dies sind theoretische Tips. Selbst habe ich das mit der Konsequenz noch nicht durchgezogen. Und es gehört schon eine gewisse Standhaftigkeit dazu, gerade wenn ein geliebter Mensch sehr krank ist.

Gruß

Rüdiger
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Gasi13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 14:13    Titel: Vorsicht: Nicht alles ist gleich ein "Fehler" Antworten mit Zitat

Guten Tag

So schmerzlich die aktuelle Situation auch sein mag, es muß hier eines klargestellt werden: Der Verletzung des Darmes im Rahmen einer Gebärmutterentfernung ist per se kein Kunsfehler. Das gehört vielmehr zu den sogenannten "typischen" Op-Risiken, obwohl ich zugeben muß, das dies für die Betroffenen immer zynisch klingt. Traurig

Worüber man reden muß: Warum wurde es erst nach neun Tagen erkannt. Das erscheint mir sehr spät. Gab es vorher Zeichen (krampfartige Bauchschmerzen, tagelang kein Stuhlgang, Erbrechen, Fieber) ?

Dies sollte geklärt werden und die bereits genannten Schritte (Kopie der Akte, Hinweis an die Krankenkasse etc.) mögen geeignete Schritte sein.

Der Wechsel des Krankenhauses bei "Lebensgefahr" (noch beatmet? Sepsis = Blutvergiftung? ) ist eine heikle Sache, die sehr gut überlegt sein will!

Gasi13
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