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Umsatzsteuer wird bei Schadensfall nicht erstattet?!

 
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Schneebrettfahrer
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 15:09    Titel: Umsatzsteuer wird bei Schadensfall nicht erstattet?! Antworten mit Zitat

Von der Versicherung des Schadensverursachers, der meinen Fernseher aus versehn vom Tisch gestossen hat, habe ich ein Regulierungsangebot erhalten, bei dem ich allerdings nicht ganz einverstanden bin.
Der Sachverhalt an dem ich mich Stoss ist, dass mir die Mehrwertsteuer für den Zeitwert des Gerätes nicht, auf Grund BGB §249 Abs 2 Satz2, erstattet wird, obwohl ich doch beim Kauf des Gerätes nachweislich diese Steuer bezahlt habe.
In einem Telefonat mit der Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass ich die Mehrwertsteuer nur dann erhalte, wenn ich ein Neugerät kaufe.
Das finde ich sehr dubios, stimmt das?

Schon mal vielen Dank für die Bemühungen!

Gruß,
Elmar
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.11.04, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist in der Tat so und auch völlig korrekt.

§249 II Satz 2 BGB lautet:

"Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

Da die Umsatzsteuer nur bei einem Neukauf anfällt (und nicht wenn Sie das Geld nehmen), ist daran also nichts auszusetzen (ob das Gesetz gut oder schlecht ist, ist wieder eine andere Frage, aber nicht hier Smilie).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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