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Paketkontrolle bei Sendung aus Holland

 
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thorulf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 13:42    Titel: Paketkontrolle bei Sendung aus Holland Antworten mit Zitat

Ich hab neulich ein Päckchen von einem Freund in Maastricht bekommen, auf dem ein dickes, grünes Zollsiegel prangte...
Das Paket wurde mit der normalen holländischen Post verschickt, an (Wortsperre: Firmenname) weitergegeben und enthielt weder etwas Illegales, noch hats danach ausgesehn.

Wie wird innereuropäische Post vom Zoll kontrolliert? Hatte ich das "Glück", bei ner Zufallsstichprobe "gezogen" zu werden, werden die Päckchen durchleuchtet, und vor allem DÜRFEN die das überhaupt?

PS: Es waren nur in Alufolie und Verpackungsmaterial eingewickelte Hanfschockoriegel (ohne THC!) und Figuren aus ner Sammelreihe.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

War wohl ein Test. Wenn sie es nicht dürften, würden sie es auch nicht tun.
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 19:09    Titel: Re: Paketkontrolle bei Sendung aus Holland Antworten mit Zitat

thorulf hat folgendes geschrieben::
Ich hab neulich ein Päckchen von einem Freund in Maastricht bekommen, auf dem ein dickes, grünes Zollsiegel prangte...
Das Paket wurde mit der normalen holländischen Post verschickt, an (Wortsperre: Firmenname) weitergegeben und enthielt weder etwas Illegales, noch hats danach ausgesehn.

Wie wird innereuropäische Post vom Zoll kontrolliert?


Teilweise, ja.

Zitat:
Hatte ich das "Glück", bei ner Zufallsstichprobe "gezogen" zu werden, werden die Päckchen durchleuchtet, und vor allem DÜRFEN die das überhaupt?


Die dürfen das, § 10 Abs. 2 ZollVG. Die Post ist darüber hinaus nach § 5 ZollVG auch verpflichet Postsendungen von sich aus dem Zoll vorzulegen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass Waren unter Verstoss gegen ein Ein-, aus- oder Durchfuhrverbot verbracht werden. Auch dann dürfen die Sendungen geöffnet und geprüft werden, § 10 Abs. 5 ZollVG.
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