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Direktwirkung von europäischen Richtlinien

 
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Stephanvg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 09:28    Titel: Direktwirkung von europäischen Richtlinien Antworten mit Zitat

Hallo,

soweit ich richtig informiert bin, sind doch europäische Richtlinien erst dann anwendbar, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wurden. Wie ist das mit der Seveso II Richtlinie? Wurde die in deutsches Recht umgesetzt? Wenn ja in welchem Gesetz?
Richtlinien sind doch nur dann direkt anwendbar, wenn sie nach einer bestimmmten Zeit noch immer nicht umgesetzt wurden und darüber hinaus noch andere Vorgaben erfüllen. Ist das richtig?

Besten Dank für Antworten,

S. v. Gizycki
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

1. Grds. haben Sie Recht. Eine EG-Richtlinie wirkt nicht direkt, sondern es bedarf eines Umsetzungsaktes des Mitgliedsstaates in dem die Richtlinie gelten soll. Der Mitgliedsstaat muss dazu eine Frist einhalten, in der die Richtlinie konform umgesetzt werden muss (steht im EGV, mir ist aber gerade der genaue Art. entfallen).

2. Setzt der Mitgliedsstaat die Richtlinie nicht innerhalb der Frist um, KANN die Richtlinie auch direkte Anwendung finden, m.W. ist das aber davon abhängig ob die Richtlinie für oder gegen die EG-Bürger wirkt. Ist sie vorteilhaft für die EG-Bürger kann sie direkt angewendet werden, ist sie es nicht, bedarf es weiterhin der Umsetzung.

3. Die Seveso II Richtlinie wurde in Deutschland übrigens bereits umgesetzt und ist somit geltendes Recht (die Novelle wurde soweit ich das überlicke ins BImSchG eingearbeitet).
Quellen:
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/Innovation/Umweltberatung/Seveso-II-Richtlinie/index.jsp
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l21215.htm
http://www.bmu.de/anlagensicherheit/downloads/doc/35722.php
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