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Unfallkasse Hessen

 
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Jan71088
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 16:13    Titel: Unfallkasse Hessen Antworten mit Zitat

Meine Tochter ist Brillenträgerin. In der Schule musste sie die Brille absetzen, da sie sich - Schnupfen- die Nase putzen musste.

In dem Augenblick klingelte die Pausenglocke und die Mitschüler stürmten zur Pause, wobei einer der Mitschüler (Person nicht feststellbar) mit einem Kleidungsstück die Brille meiner Tochter vom Tisch fegte. Diese wurde beschädigt, Reperaturkosten ca. 250 EUR.

Der Schaden wurde von der Schule der Unfallkasse Hessen gemeldet. Diese deckt auch Unfallschäden an Brillen. Allerdings wurde von dieser die Schadensregulierung abgelehnt, da zum Zeitpunkt des Schadensfalles die Brille eben nicht am Körper getragen wurde. Was mir auch irgendwie einleuchtet.

Nun meine Frage ob dieser Schadesfall nicht über die Haftpflichtversicherung des Schulträgers zu leisten wäre ?
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 12.04.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

brille und haftpflichtversicherung ist meiner meinung nach ein heikles thema. gerade brillen werden auf kosten der haftpflichtversicherung des öfteren ersetzt. da den versicherungen dieses bekannt ist, werden brillenschäden besonders genau geprüft.

dies ist natürlich keine unterstellung das es sich bei ihnen so vehält. sondern dient nur zur erklärung für das verhalten der versicherer.

zur problematik schulhaftpflicht.

der schule wird ja kein verschulden nachzuweisen sein. eine aufsichtspflichtverletzung liegt wohl auch nicht vor. zudem wurde die brille noch bestimmungswidrig auf dem tisch abgelegt. darum hat ja auch eine versicherung bereits eine regulierung abgelehnt.

ich vermute mal ,sie müssen den schaden selber tragen. aber probieren können sie es mal.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

soweit alles richtig.

einziger ausweg: den schuldigen finden und dessen phv zum ersatz verpflichten.

( aber bitte nicht den elternteil eines klassenkamarend fragen, ob er nicht .... könnte.... - das wäre ungesetzlich wie schon vorher geschrieben: ist keine unterstellung; nur eine empfehlung)
_________________
MfG,
Duisburger

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